Digitalisierungspakt: Erst das Netz, dann die Geräte
Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Mit fünf Milliarden Euro fördert der Bund die Digitalisierung der Schulen. Das ist der Kern des "Digitalpakts Schule". Doch wie wird das Geld an die Schulen ausgeschüttet? Wofür können sie es ausgeben? Und wie läuft alles in der Praxis? Ein Überblick:
Um wie viel Geld geht es? Baden-Württembergs Anteil, errechnet nach Steueraufkommen und Einwohnerzahl, beträgt 650,64 Millionen Euro. Davon sind 65 Millionen für "landesweite und länderübergreifende Investitionsmaßnahmen" vorgesehen. Der Rest, 585 Millionen, wird an die Schulen weiterverteilt. Außerdem schießt das Land noch einmal 150 Millionen zu.
Wofür ist das Geld? Die Mittel sind zweckgebunden. "Der Bund unterstützt damit Länder und Gemeinden (...) bei ihren Investitionen in die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen. Dies entspricht dem gesamtstaatlichen Interesse, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen", heißt es im "Digitalpakt".
Und konkret? Welche Anschaffungen genau "förderfähig" sind, ist ebenfalls im "Digitalpakt" umschrieben. Baden-Württembergs Schulträger und Kultusministerium haben sich jetzt auf Details geeinigt. Demnach muss zuerst Infrastruktur geschaffen werden: Die Schulen sollen vernetzt und mit Servern sowie W-Lan ausgestattet werden. Erst dann können die Träger auch Geräte anschaffen.
Welche Geräte? Es geht um drei Gruppen. Erstens: "Anzeige- und Interaktionsgeräte" wie Displays oder Tafeln. Zweitens: "digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder berufsbezogene Ausbildung". Das kann alles Mögliche sein, etwa Mikroskope oder VR-Brillen. Drittens: "schulgebundene mobile Endgeräte", also Laptops oder Tablets. Smartphones sind ausgenommen.
Wer bekommt das Geld? Die Schulträger erhalten die Mittel auf Antrag. Jeder Träger hat ein Budget, das sich an der Zahl der unterrichteten Schüler bemisst, pro Schüler etwa 430 Euro. An Grundschulen fließen nur 70 Prozent. Die festen Budgets sollen ein "Windhundverfahren" verhindern. Frist für die Bewilligung ist der April 2022, die Förderzeit endet 2024. Voraussetzung ist, dass die Schule vor Ort einen Medienentwicklungsplan erarbeitet.
Was haben die Schulen schon? Manche Träger - Städte, Kommunen, Kreise - rüsten ihre Schulen seit Jahren digital auf. Andere haben Nachholbedarf. Norbert Brugger, Bildungsexperte des Städtetags, sagt: "Es ist nicht so, dass wir jetzt auf der grünen Wiese anfangen." Die Bundesförderung werde der Digitalisierung "einen Schub verpassen, aber keinen brachialen Schub".
Was heißt überhaupt Schul-Digitalisierung? Der Begriff ist unbestimmt. Letztlich geht es darum, moderne Technik und Medien im Unterricht zu nutzen. "Ob und welche Technik Lehrer einsetzen, ist und bleibt ihre Entscheidung", stellt Michael Föll (CDU) klar, Amtschef des Kultusministeriums. Grundlage sind "Multimedia-Empfehlungen" des Landes. Doch die stammen von 2002. Laut Ministerium werden sie gerade überarbeitet. Künftig sollen sie "Digitalisierungshinweise" heißen. Der Koalitionspartner macht Druck: Es sei "zwingend notwendig, dass die Multimedia-Empfehlungen des Landes zügig aktualisiert und umgesetzt werden", heißt es in einem Strategiepapier der Grünen-Landtagsfraktion.
Können Lehrer das? Manche besser, manche weniger. In der Ausbildung älterer Lehrer hat das natürlich keine Rolle gespielt, junge bringen mehr mit. Motivierte gibt es in allen Altersklassen. Föll sagt, das Ministerium habe bereits eine "Fortbildungsoffensive" gestartet.
Wie geht es langfristig weiter? Die"Digitalpakt"-Förderung läuft 2024 aus. Doch Digitaltechnik ist kurzlebig, ständig gibt es neue Geräte, Updates, Upgrades. Und alles will gewartet werden. "Natürlich muss digitale Technik in regelmäßigem Turnus erneuert werden", sagt Kultus-Amtschef Michael Föll. Norbert Brugger vom Städtetag prognostiziert: "Langfristig kommen da Kosten in ganz anderen Dimensionen auf die Schulträger zu." Das Land müsse sich hier weiter engagieren.
