Eppelheim: Gericht gibt Akin-Bau Recht
Von Thomas Seiler
Eppelheim. Die Stadt wird keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe einlegen. Dieses hatte unlängst wie berichtet das umstrittene Mehrfamilienhaus der Firma Akin Wohnbau in der Spitalstraße als rechtens erklärt. Die Immobilie, in Eppelheim besser bekannt als "Sultan-Akin-Palast", wurde vom Gemeinderat in der Vergangenheit immer wieder als überdimensioniert eingestuft. Doch das Urteil gibt dem Bauherrn in allen Punkten Recht und schmettert damit die 2018 eingereichte Klage der Stadt gegen den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ab. Für die Stadt gab es damit nur noch die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen, wenn der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg jene auch zulässt. Die von der Stadt im Rechtsstreit beauftragte Fachanwaltskanzlei, die Heidelberger Rechtsanwälte Melchers und Kollegen, warnte allerdings davor, diesen Weg zu beschreiten. Die Aussichten auf Erfolg seien gering.
Zähneknirschend stimmte der Gemeinderat deshalb dem von Bürgermeisterin Patricia Rebmann unterbreiteten Verwaltungsvorschlag zu, von einer Revision Abstand zu nehmen. Damit erspart man sich – auch in Anbetracht der bekannten finanziellen Schieflage der Stadt – weitere Kosten, deren Höhe "wir derzeit nicht einschätzen können", wie Rebmann betonte. Schon alleine an der Geldleistung bislang und den zu erwartenden Gerichtskosten sowie den außergerichtlichen Kosten der Geladenen gelte es jetzt zu knabbern.
Dementsprechend harsch fielen vor der Zustimmung für diesen Vorschlag die Stellungnahmen der Fraktionssprecher aus, die übrigens allesamt im Technischen Ausschuss sitzen und somit den Stein einst mit ins Rollen brachten. Christa Balling-Gündling (Grüne) äußerte ihr Unverständnis über die Karlsruher Antwort, sah aber "keinerlei Erfolgsaussichten". Aus Sicht von Trudbert Orth (CDU) hat die Gerichtsbarkeit mit "zweierlei Maß" geurteilt. Ein Privatbauherr hätte seinem Vernehmen nach "niemals eine Genehmigung erhalten". "Dass alle Gründe gegen eine Bebauung verworfen werden, kommt einem schon als Willkür vor", wetterte Orth. Deshalb hielt er "von einem solchen Urteil nichts". Stattdessen helfe hier nur die Aufstellung von Bebauungsplänen, wie das die Christdemokraten "schon lange" fordern würden. In diesem speziellen Fall hätte dies das Aussprechen einer Veränderungssperre ermöglicht. Renate Schmidt (SPD) meinte, man liege "vor Gericht und auf hoher See nur in Gottes Hand", während Bernd Binsch (Eppelheimer Liste) die lange Dauer des Verfahrens seit anno 2016 ansprach und dabei bemängelte, dass "emotionale Gründe vor Gericht leider nicht ausreichen".
Ganze 23 Seiten widmete hier das Verwaltungsgericht dem lange Jahre schwelenden Tatbestand in dem insgesamt 39 Seiten umfassenden und der RNZ vorliegenden schriftlich verfassten Gerichtsurteil. Die Richter setzten vor der ausführlichen Begründung der Beschlussfassung den Streitwert auf 30.000 Euro fest. Die Beurteilung wird durch eine Vielzahl an Bildern untermauert und kommt zu dem auch für die Nachbarschaft negativen Beschluss.
Dem schriftlichen Urteil mit der Abweisung der städtischen Klage ging übrigens Ende Februar eine mündliche Sitzung inklusive eines Ortstermins mit allen Beteiligten voraus. Das Ergebnis: Für die Zulassung einer Berufung fehlen, wie es die Bürgermeisterin jetzt nochmals erläuterte, die entsprechenden Argumente.
