Prozess in Wiesloch: Mann wegen sexuellen Übergiffs verurteilt
Wiesloch. (stoy) Überraschend zog er sie an sich, drang mit der Zunge in ihren Mund ein und fasste sie an Brust und Po an. Wegen des sexuellen Übergriffs wurde Marco S. (Name von der Redaktion geändert) am Donnerstag vom Amtsgericht Wiesloch zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Bestritt der Anfang 60-Jährige zu Beginn des Prozesses noch seine Taten, räumte er schließlich alle Vorwürfe ein – und die hörten beim Kuss nicht auf.
Sommer 2021: Marco S. trifft die flüchtig bekannte Geschädigte und ihren Ehemann in einem Supermarkt. Die drei kommen ins Gespräch und das Ehepaar schildert dem Angeklagten seine bisher vergebliche Wohnungssuche. Marco S. und der Ehemann tauschen Handynummern aus, Anfang August meldet sich der Angeklagte und macht Hoffnungen auf eine Wohnung, in die das Ehepaar einziehen könnte. Die drei treffen sich im Haus der Geschädigten und ihres Mannes und kommen im Hof des Wieslocher Anwesens ins Gespräch.
Dann geht der Ehemann kurz ins Haus – laut Angeklagtem um Zigaretten zu holen, der Staatsanwaltschaft zufolge, um das gemeinsame Kind zu versorgen. Marco S. zieht die Geschädigte an sich und küsst sie mit Zunge. Er streicht ihr über den Po und fasst ihre Brüste an – ohne, dass die Geschädigte dies wollte, wie sie später gegenüber der Polizei angibt: "Ich war überrascht und überrumpelt." So sehr, dass sie keine Ablehnung äußern konnte, erklärte Staatsanwältin Anette Gattner beim Prozess. Der Angeklagte habe den Überraschungsmoment ausgenutzt.
Erst als er hörte, dass ihr Ehemann wieder zurückkehre, habe er von ihr abgelassen, so die Geschädigte gegenüber der Polizei. Etwas gesagt oder ihren Mann um Hilfe gerufen, hat die Geschädigte nicht. Später gab sie an, dass sie zu geschockt gewesen sei: "Ich fand das eklig, das hätte mein Vater sein können und ich bin verheiratet."
Die drei gehen zurück ins Haus. Noch während sie die Treppe hochsteigen, fasst Marco S. der Geschädigten erneut an den Po, wie sie später berichtet. Er selbst gab anfangs noch an, ihr beim Hochgehen den Rücken gehalten zu haben. Als sich das Ehepaar schließlich von dem Angeklagten am Auto verabschiedet, nutzt Marco S. eine weitere Gelegenheit in der kurzen Abwesenheit des Ehemannes. "Er habe der Geschädigten an die Brüste gefasst, während sie ihre elf Monate alte Tochter auf dem Arm hatte", gab Richter Michael Rensch die Aussage der Geschädigten gegenüber der Polizei wieder.
All dies bestritt Marco S. zunächst. "Das war ein Kuss, der von beiden Seiten ausging", so der Angeklagte, der aber zugab, die Initiative ergriffen zu haben. "Warum sollte eine verheiratete Frau, die halb so alt ist wie Sie, den Wunsch haben, Sie zu küssen?", fragte Richter Rensch den Angeklagten. Ihm zufolge ist es nicht üblich, dass junge Frauen älteren Männern, die sie nicht kennen, "einfach so Zungenküsse geben".
Selbst sagte die Mitte 30-jährige Geschädigte vor Gericht nicht aus. Dies blieb ihr erspart, da Marco S. die Tatvorwürfe zuvor einräumte. Richter Rensch hatte dem Angeklagten erklärt, dass ein Geständnis nach der Aussage der Geschädigten nicht mehr so viel wert sei wie vorher – sollte das Gericht die Version der Geschädigten als glaubwürdiger einstufen. Nach seinem Geständnis äußerte sich Marco S. nicht mehr zu den Tatvorwürfen.
In ihrer Anzeige hatte die Geschädigte angegeben, dass Marco S. von vielen Geschäften und drei Häusern erzählt habe, die er in Deutschland besitze – entgegen der Wahrheit. Auch dies hatte der Angeklagte verneint. Dem Gericht entstand aber der Eindruck, dass sich Marco S. damit habe profilieren wollen.
Die Wohnungsnot des Ehepaares auszunutzen, um so in die Nähe der Geschädigten zu kommen, ist Rensch zufolge "sehr schäbig". Genau wie eine Mutter anzufassen, während sie ihr Baby auf dem Arm habe. "Das ist nicht zu entschuldigen", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung und betonte: "Wenn eine Frau nicht ausdrücklich ,Nein’ sagt, heißt das nicht automatisch ,Ja’."
