Rhein-Neckar: Welche Folgen hätte die Erdgas-Pipeline?
Von Carsten Blaue
Karlsruhe/Heidelberg. Also alles noch mal von vorne. In einem neuen Anlauf soll es jetzt was werden mit der 250 Kilometer langen Süddeutschen Erdgasleitung (SEL) zwischen dem südhessischen Lampertheim und dem bayerischen Amerdingen. Jedenfalls, wenn es nach dem Transportnetzbetreiber "Terranets BW" geht, der nicht müde wird, auf die gestiegene Erdgasnachfrage zu verweisen, die den Bau der Pipeline nötig machen soll. Das Argument macht sich auch das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) zu eigen. Es ist als Genehmigungsbehörde involviert, weil 62 Kilometer der geplanten Trasse durch seinen Bezirk führen – von der Landesgrenze beim Autobahnkreuz Viernheim im Nordwesten bis nach Hüffenhardt im Südosten. Seit Donnerstag und noch bis 25. Februar läuft das sogenannte Scoping-Verfahren im Rahmen des Planungsprozesses, auf welches das RP hinweist.
"Scope" kommt aus dem Englischen und heißt so viel wie "Umfang". Ziel des Verfahrens ist, schon weit im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens (und der damit verbundenen Festlegung, wo die Pipeline verlegt wird) zu ermitteln, wo das Projekt überall haken könnte – gerade auch in Sachen Umweltschutz. Entsprechend richtet sich das Verfahren an Fachbehörden, Natur- und Umweltschutzverbände, aber auch an alle anderen, die dazu etwas sagen möchten. Und sie dürften viel zu sagen haben, wenn man die Diskussionen der jüngsten Zeit Revue passieren lässt. Viele Freunde hat die Gasleitung nicht.
Verhindern wird man sie aber auch nicht. Das stellte das RP auf RNZ-Anfrage deutlich klar. Die SEL sei Teil des nationalen "Netzentwicklungsplans Gas" (NEP Gas). Und der diene nicht zuletzt der Versorgungssicherheit. Was in diesem Plan steht, wird gemacht. Verbindlich. Und selbst wenn es bei der Route noch Spielräume geben mag: Die Leitung wird im Korridor durch die Region verlegt. Auch daran ließ das RP gar keinen Zweifel. Denn für drei der vier Planungsabschnitte der SEL (das sind alle außer dem im Karlsruher Regierungspräsidiumsbezirk) liegen die Planfeststellungsbeschlüsse vor und werden teilweise schon umgesetzt.
Daraus ergeben sich "Zwangspunkte zu Beginn und Ende des Trassenverlaufs" durch die Region, so das RP in seinen Antworten: "Somit ist ein Trassenverlauf der gesamten Erdgastransportleitung außerhalb des Regierungsbezirks Karlsruhe ausgeschlossen." Was die Kritiker trotzdem nicht verstummen lassen dürfte. Schließlich haben Proteste den Bau schon einmal verzögert. Denn einen Planfeststellungsbeschluss gab es im Jahr 2006 bereits.
Dieser lief zehn Jahre später aus, weil die Planung nach Widerständen nicht weiterverfolgt worden war. Also muss jetzt ein neuer Antrag auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gestellt werden, in dem sich auch der endgültige Trassenverlauf entscheidet. Und das alles geht eben nur nach Abschluss eines Scoping-Verfahrens und der Zusammenstellung der Umweltunterlagen. Klingt nach einem langen Weg. Doch Projektleiterin Maren Raubenheimer von "Terranets BW" war schon im November bei einer Veranstaltung in Leimen optimistisch, dass 2025 eine Genehmigung vorliegt und die Gasleitung zwei Jahre später in Betrieb genommen werden kann.
Info: Wer sich beteiligen oder informieren möchte, ruft die Seite www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/ auf und sucht nach "Scopingverfahren".
