Mehr als jeder zweite Hilfs-Antrag von Gewaltopfern wird abgelehnt!
Opfer einer Gewalttat haben Schlimmstes erlebt. Viele leiden ein Leben lang – und oftmals zusätzlich unter enormen bürokratischen Hürden!
Das Gute vorweg: Gewaltopfer haben gemäß Opferentschädigungsgesetz (OEG) Anspruch auf staatliche Hilfe. Das kann eine Einmalzahlung sein, genauso wie eine monatliche Rente oder z. B. die Finanzierung einer Haushaltshilfe.