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Ноябрь
2022

Bundesgerichtshof bestätigt Haft: Alexander Falk: Vom Shootingstar der New Economy zum verurteilten Straftäter

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Bundesgerichtshof bestätigt Haft: Alexander Falk: Vom Shootingstar der New Economy zum verurteilten Straftäter

Alexander Falk war ein Shootingstar der Wirtschaft: Anfang der 2000er gehörte er zu den 100 reichsten Deutschen. Dann stürzte er ab. Betrug, Kursmanipulationen und ein mutmaßlicher Anschlag wurden ihm vorgeworfen. Nun hat der BGH ihn auch im Revisionsprozess schuldig gesprochen.

Es wirkt wie ein Fall aus einem Krimi: Bilanzfälschung, manipulierte Umsätze, Millionenklagen – und ein Anwalt, der zum Schweigen gebracht werden soll. Nun hat der Bundesgerichtshof die Freiheitsstrafe für Alexander Falk, Sohn des Verlegers bekannter Stadtpläne, Gerhard Falk, bestätigt. 

Falk muss also aller Voraussicht nach zum zweiten Mal ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch die Revision des 53-Jährigen gegen seine Verurteilung zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe. Damit ist ein Urteil des Frankfurter Landgerichts aus dem Juli 2020 rechtskräftig, wonach Falk Kriminelle beauftragt hatte, einen Wirtschaftsanwalt anzuschießen.

Die Geschichte von Alexander Falk ist eine von ganz oben nach ganz unten. Er war gefeierter Star der sogenannten "New Economy", gehörte zu den 100 reichsten Menschen in Deutschland – von all dem ist nicht mehr viel übrig geblieben.

Alexander Falk: Star der New Economy

In den 1990er Jahren ist Alexander Falk ein Shootingstar der Wirtschaftsszene. Der Sohn des Verlegers Gerhard Falk, der die bekannten Faltpläne herausgab, glaubt nicht an die Zukunft von gedruckten Stadtplänen. Er setzt voll auf Digitalisierung und ist sich sicher, dass zukünftig Navigationsgeräte ihre Nutzer sicher ans Ziel bringen werden. 1996 verkauft er seine Unternehmensanteile am Falk-Verlag an Bertelsmann – für etwa 25 Millionen Euro. 

Mit dem Erlös steigt Falk voll in den Markt ein, der sich wenig später "New Economy" nennen wird – der neue Markt. Hier dreht sich alles um neue Medien, das Internet und Digitalisierung. Falk investiert sein Geld in die "Distefora AG", ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, und kauft zudem mehrere Unternehmen, die er unter dem Dach der Distefora Holding zusammenfasst. 

Ende der 1990er Jahre explodieren die Börsenkurse förmlich. Die Aktionäre sind in Goldgräberstimmung. An der Frankfurter Börse wird für neue Tech-Unternehmen sogar ein neuer Geschäftszweig eingeführt: der neue Markt. 

Der Finanzexperte und ehemalige Investmentbanker Rainer Voss erklärte in einem Interview mit dem ZDF: "Im letzten Jahr [vor der Zeit des neuen Marktes, Anm. d. Red.] gab es fünf bis zehn Börsengänge pro Jahr. In der Zeit des neuen Marktes ab 1997 kamen jeden Tag sechs bis acht Unternehmen an die Börse." Die Kurse hätten sich in der Zeit zwischen 1997 und 2000 verzehnfacht, so Voss. 

Die Anleger spielten ein gewagtes Spiel. Viele wollten dabei sein, ein Stück vom Kuchen abhaben, egal wie riskant die Investitionen waren. Der "Irrsinn" wie Voss ihn nennt, mündete in der sogenannten "Cash-Burn-Rate". Es ging mittlerweile nicht mehr darum, welche Idee ein Unternehmen hatte, oder wie solide die Unternehmensstruktur war. Klassische Kennzahlen, an denen sich Analysten eigentlich orientierten, zählten plötzlich nicht mehr. Es ging nur noch darum, wie schnell die Unternehmen das Geld, das sie mit dem Börsengang einnahmen, wieder ausgaben – hart ausgedrückt: "verbrannten". PAID STERN 2020_31 Wirecard_7.30Uhr

Auch Alexander Falk weiß diese Stimmung zu nutzen. Mit einer weiteren Tochterfirma, der "Ision AG", die Internetauftritte für namenhafte Kunden bereitstellt, geht er 2000 an die Börse und nimmt knapp 230 Millionen Euro ein. Falk ist nicht verlegen, wenn es um seine Pläne geht: Er will seine Holding zu einem der größten Tech-Konzerne der Welt machen, erklärt er im Schweizer Fernsehen.

Die Dotcom-Blase platzt

Doch die Euphorie endet abrupt. Im Laufe des Jahres 2000 stürzen die Kurse der Internet-Firmen reihenweise ab. Die sogenannte "Dotcom-Blase" platzt. Es wird deutlich, dass viele Internetunternehmen am neuen Markt zu hoch bewertet wurden und die Gewinnerwartungen ihrer Anleger nicht erfüllen können. 

Das spürt auch Falk. Der einstige Posterboy der New Economy will raus aus dem Markt und verkauft seine größte Tochter Ision AG an einen britischen Konzern – für knapp 770 Millionen Euro. Es soll für Falk ein folgenschweres Geschäft werden.

Kurze Zeit später wird deutlich: Falk hatte getrickst. Mit Scheingeschäften und Bilanzfälschungen hatte er den Verkaufswert seiner eigenen Firma in die Höhe getrieben. 

Der erste Prozess

Der schweizer Aktionärsschützer Johann-Christoph Rudin war Falk auf die Schliche gekommen, nachdem mehrere Kleinanleger der Ision AG auf ihn zugekommen waren, weil sie das Gefühl hatten, dass etwas mit den Umsätzen des Unternehmens nicht stimmte. Rudin prüft die Akten des Unternehmens und findet ein Protokoll, das beschreibt, wie ein Geldbetrag zwischen mehreren Tochterunternehmen Falks und befreundeten auswärtigen Firmen immer wieder im Kreis herumgereicht und als vermeintlicher Umsatz deklariert wurden.

Rudin übergibt die Ergebnisse seiner Recherche 2003 an die Bankenaufsicht Bafin. Im Juni des gleichen Jahres wird Falk festgenommen. Er sitzt anschließend für 18 Monate in Untersuchungshaft.

Der einstige Shootingstar des neuen Marktes findet sich plötzlich als Angeklagter vor dem Hamburger Landgericht wieder. In einem der größten Betrugsprozesse der deutschen Geschichte. Ihm wird vorgeworfen, Betrug in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, außerdem Kursmanipulationen und Steuerhinterziehung. Hinzu kommt ein geplanter Zivilprozess, angestrebt von der Firma, die die Ision AG zu einem offensichtlich zu hohen Preis gekauft hatte. jeff bezos zuckerberg milliardäre vermögen 19.24

Falk beteuert seine Unschuld und nährt das Narrativ, die Staatsmacht wolle ihn willkürlich hinter Gitter bringen. Gegen eine Kaution von 1,5 Millionen Euro kommt Falk vorerst auf freien Fuß.

Im Mai 2008, nach mehr als 150 Verhandlungstagen, wird Alexander Falk wegen versuchten Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine Revision wird abgelehnt. Der einstige Star des neuen Marktes wird nun als Betrüger wahrgenommen. 

Kontakte in die Hamburger Unterwelt

Seine restliche Haftzeit von knapp zwei Jahren sitzt Falk in der JVA Glasmoor nahe Hamburg ab. Doch seine kriminelle Karriere nimmt mutmaßlich kein Ende. Falk sucht verzweifelt nach einer Möglichkeit, seine Unschuld zu beweisen. Immer wieder betont er, es gebe ein Dokument, das ihn zumindest im Zivilprozess zwischen ihm und der Käuferfirma der Ision AG entlastet. 

In Gefängnis freundet er sich mit einem Mithäftling aus der Hamburger Unterwelt an. Dieser bietet ihm an, Kontakt zu einem vermeintlichen Hacker herzustellen, der sich Zugang zu den Akten seines Zivilprozesses bei der Kanzlei "Clifford Chance" in Frankfurt verschaffen könnte. Doch der Versuch scheitert. Falk muss sich anderweitig behelfen.

2009 beginnen Unbekannte, den Frankfurter Anwalt Wolfgang J., der mit dem Prozess gegen Falk betraut ist, ins Visier zu nehmen. Im Laufe des Jahres wird versucht, bei ihm einzubrechen. Eine Scheibe wird eingeschlagen, merkwürdige Anrufe häufen sich und unbekannte Männer stehen vor J.s Tür.

Der Anschlag

Am Morgen des 8. Februar 2010 verlässt J. sein Haus und geht zu seinem Auto. Ein Mann kommt ihm entgegen, zieht eine Waffe und schießt J. in den Oberschenkel. Er ist schwer verletzt, kommt ins Krankenhaus, überlebt den Anschlag aber.

Knapp ein Jahr nach seiner Haftentlassung am 12. August 2011 wird Falk auch im Zivilprozess gegen ihn in erster Instanz schuldig gesprochen und zu einer Schadensersatzzahlung von 209 Millionen Euro verurteilt. Wie das ZDF berichtet, einigen sich beide Seiten später mit einem Vergleich auf eine weit niedrigere Summe. 

Um nun auch noch das Attentat auf Wolfgang J. aufzuklären, rufen die Kanzleien von J. eine Belohnung von 100.000 Euro für sachdienliche Hinweise in diesem Fall aus. 2017 meldet sich ein mutmaßlicher Zeuge bei der Hamburger Kriminalpolizei. Er gibt an, Insider-Informationen zu dem Schuss auf J. zu haben. 

Im September 2018 nehmen Ermittler der Kriminalpolizei Falk in seinem Büro in Hamburg-Altona fest. Sie vollstrecken einen Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Die Staatsanwaltschaft teilt mit, die Festnahme erfolge wegen des Vorwurfs der versuchten Anstiftung zu einem Tötungsdelikt. 

Der zweite Prozess

Der Zeuge erklärt, er sei bei einem Treffen von Falk mit seinem befreundeten ehemaligen Mithäftling und dessen Bruder 2009 dabei gewesen, bei dem Falk den Auftrag gegeben habe, Anwalt Wolfgang J. zum Schweigen zu bringen. 50.000 Euro habe er dafür gezahlt, weitere 150.000 Euro in Aussicht gestellt, wenn der Job erledigt sei, wie der "Spiegel" berichtet. Die Verteidigung widerspricht. Zwar hätten sich die Männer getroffen, aber zu einem späteren Zeitpunkt – nach dem Anschlag auf J..

Im August 2019 beginnt der zweite Prozess gegen Alexander Falk. Mittelpunkte des Verfahrens sind eine Tonband-Aufnahme, auf der deutlich zu hören ist, wie sich Falk abfällig über das Opfer und den Anschlag äußert und der Hauptbelastungszeuge, der sich bei der Polizei gemeldet und den Prozess erst ins Rollen gebracht hatte.

Doch es gibt Zweifel. Der Zeuge verstrickt sich in Widersprüche. Das Tonband mit Falks Bemerkungen ist an mehreren Stellen geschnitten und manipuliert. Und das Verfahren wird noch absurder. Als die Polizei einen USB-Stick sicherstellen will, auf dem Material sein soll, das Falk entlastet, zerkaut der Informant ihn vor den Augen der Beamten. 

Gerüchte werden laut, Zeugen sollen mit Millionensummen dazu gebracht werden, ihre belastenden Aussagen gegen Falk zurückzuziehen oder sie gar umzudrehen. Bewiesen werden kann dies nicht.

Die "Oma-SMS"

Im Juni 2020 verurteilt das Gericht Alexander Falk zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Ein Auftragsmord konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Die Richter sehen es aber als erwiesen an, dass Falk sich der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Wichtigstes Indiz hierfür sei die sogenannte "Oma-SMS" gewesen, die der mutmaßliche Attentäter fünf Tage vor dem Anschlag auf J. an Falk schrieb. Darin beruhigte er ihn, er solle sich keine Sorgen machen, die Oma werde bald ihren "verdienten Kuraufenthalt" bekommen. Dies könne nur an seinen Auftraggeber gerichtet gewesen sein, so der Richter.

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Seine Anwälte legten Revision ein und wiesen auf Rechtsfehler hin. Deshalb hatte sich nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befasst. Die obersten Richter sahen aber ebenfalls keinen Anlass, Falks Haftstrafe auszusetzen. 

Bis zum Frankfurter Urteil hatte Falk 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Diese Zeit wird auf die verhängte Haftstrafe angerechnet. Eine Aussetzung der restlichen Haft zur Bewährung ist normalerweise erst möglich, wenn zwei Drittel der Strafe abgesessen sind.

Quellen: ZDF, Der Spiegel, Bundesgerichtshof, mit Material von DPA





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