Landesverfassungsgericht: CDU scheitert mit Klagen gegen Zuschnitt von Ausschüssen
Die Schweriner CDU-Fraktion ist mit ihren Klagen gegen aus ihrer Sicht ungerecht zugeschnittene Ausschüsse vor Gericht gescheitert. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald wies die Anträge in seiner Entscheidung vom Donnerstag zurück. Die maßgeblichen Landtagsbeschlüsse verletzten nicht die Rechte der Antragssteller, sagte Gerichtspräsidentin Monika Köster-Flachsmeyer.
Die Schweriner CDU-Fraktion ist mit ihren Klagen gegen aus ihrer Sicht ungerecht zugeschnittene Ausschüsse vor Gericht gescheitert. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald wies die Anträge in seiner Entscheidung vom Donnerstag zurück. Die maßgeblichen Landtagsbeschlüsse verletzten nicht die Rechte der Antragssteller, sagte Gerichtspräsidentin Monika Köster-Flachsmeyer.
Die CDU-Fraktion hatte die Beschränkung der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA) zu den Universitätskliniken und zur Klimaschutzstiftung auf jeweils 9 statt 13 Mitglieder beanstandet. Dadurch komme die CDU jeweils nur auf einen statt zwei Sitze.
Köster-Flachsmeyer sagte, letztlich ergebe sich schon aus dem Ausschussprinzip eine Verzerrung der Mehrheitsverhältnisse im Vergleich zu den Proportionen im Landtagsplenum. Man könne schließlich nur ganze Sitze verteilen. Sie verwies etwa auf die Regelung, nach der jede Fraktion ungeachtet ihrer Größe ein Grundmandat im PUA erhält. Im Übrigen gelte dann, sich möglichst an den Mehrheitsverhältnissen im Landtag zu orientieren. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, dabei die bestmögliche Ausgestaltung zu überprüfen. Vielmehr müsse sich der Landtag innerhalb bestimmter Leitplanken bewegen. Das sei im konkreten Fall erfüllt.
Die CDU-Fraktion habe moniert, dass sie in den Untersuchungsausschüssen genau wie die noch kleineren Fraktionen nur mit einem Mandat vertreten ist und dass sie im Verhältnis zur SPD nur etwa auf ein Viertel der Plätze komme. Im Landtagsplenum sei es hingegen etwa ein Drittel.
Köster-Flachsmeyer gab zu, dass die Verzerrung bei größeren Untersuchungsausschüssen geringer ausgefallen wäre. Allerdings seien auch die Argumente für die Beschränkung zulässig. Es gebe bereits mehr Ausschusssitze als Landtagssitze und der Landtag wolle die Arbeitsfähigkeit sicherstellen. Auch seien die Untersuchungsausschüsse mit 9 statt 13 Mitgliedern möglicherweise effektiver.
Die beiden Untersuchungsausschüsse sollen dem Verdacht des Missmanagements und der Verschwendung von Steuermitteln im Zusammenhang mit den Universitätskliniken beziehungsweise den Hintergründen der umstrittenen Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2 auf den Grund gehen.
