Ehegattensplitting abschaffen? Umfrage – Das denken die Deutschen
In der SPD wird über eine Abschaffung des Ehegattensplittings diskutiert. Die Deutschen haben dazu eine klare Meinung – wie eine exklusive Umfrage belegt.Die Deutschen haben eine recht deutliche Haltung zum Ehegattensplitting: 53 Prozent lehnen den Vorschlag ab, das Ehegattensplitting für neu geschlossene Ehen abzuschaffen, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Knapp ein Drittel bewertet den Vorschlag positiv und etwa 16 Prozent sind in dieser Frage unentschieden. Dies ergab eine exklusive Umfrage des Portals Civey für t-online.Teilweise wurde gemutmaßt, ob die SPD mit diesem Vorschlag besonders junge Wähler anziehen will. Das dürfte der Umfrage zufolge nicht gelingen: Jüngere Deutsche, im Alter von 18 bis 29 Jahren, bewerten den Vorschlag mit 67 Prozent überwiegend negativ. Die Anhängerschaft der Grünen (62 %) und SPD (57 %) finden ihn dagegen positiv. Wähler, die sich eher für die AfD (80 %), die CDU (73 %) und die FDP (71 %) interessieren, lehnen dagegen den Vorschlag überwiegend ab.Scholz stellt sich gegen Vorschlag des SPD-Vorsitzenden KlingbeilKanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Donnerstagabend den Vorstoß seines Parteivorsitzenden Lars Klingbeil für eine Abschaffung des Ehegattensplittings relativiert. Das Ehegattensplitting sei Gesetzeslage in Deutschland, aber es gebe "natürlich immer mal wieder Diskussionen, ob es nicht unverhältnismäßig ist, gerade bei denjenigen, die ein paar Hunderttausend Euro im Jahr verdienen", sagte Scholz bei einem Bürgerdialog im bayerischen Füssen auf eine Frage nach der vorgeschlagenen Abschaffung."Aber für die Normalverdiener hat niemand vor, eine Verschlechterung vorzuschlagen, was jetzt die steuerliche Belastung betrifft. Das glaube ich, ist zur Einordnung der Diskussion immer ganz wichtig." Klingbeil hatte in einem Interview statt der Einsparungen beim Elterngeld die Abschaffung des Ehegattensplittings für neue Ehen vorgeschlagen.Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen eines Paares halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Das nützt vor allem Paaren, bei denen einer viel und der andere wenig verdient. Das Ehegattensplitting wurde 1958 erst auf Veranlassung des Bundesverfassungsgerichts ins Einkommensteuergesetz geschrieben.
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