Die Erhöhung des Bürgergeldes ab 2024 war dringend notwendig. Steigende Kosten treffen die Ärmsten am härtesten. Arbeit lohnt sich trotzdem.Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, soll ab 1. Januar 2024 mehr Geld bekommen. Alleinstehende Erwachsene sollen 563 Euro im Monat erhalten – 61 Euro mehr als bisher. Bei Paaren steigt der Betrag je Partner in Bedarfsgemeinschaften von 451 Euro auf 506 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhöht sich der Betrag auf 390 Euro – ein Plus von 42 Euro, und für Kinder von 0 bis 5 Jahren sind es 357 Euro – 39 Euro mehr als bisher.Bürgergeld in der KritikDer stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn kritisierte die Erhöhung des Bürgergeldes und sprach von einem "falschen Signal". Gleichzeitig forderte er mehr Strafen für arbeitsunwillige Erwerbslose. "Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet", sagte Spahn der "Bild"-Zeitung.CDU-Chef Friedrich Merz verweist in der Debatte auf das Lohnabstandsgebot. Im ARD-Morgenmagazin sagte er, man solle sich nicht in Transferleistungen überbieten, sondern an diejenigen denken, die in den unteren und mittleren Einkommensgruppen unterwegs seien. "Die morgens um sieben aufstehen und sich die Frage stellen, warum stehe ich eigentlich auf und gehe arbeiten, wenn ich ohne Arbeit für meine Familie genauso viel bekommen kann?", so Merz.Warum sich Arbeit trotzdem lohntAllen Kritikern, die behaupten, mit den neuen Regelsätzen des Bürgergeldes würde sich Arbeit nicht mehr lohnen, beweist ein Bericht des ARD-Magazins "Monitor" das Gegenteil. Demnach liegt das Haushaltseinkommen von Erwerbstätigen mit Mindestlohn auch nach der anstehenden Erhöhung des Bürgergeldes tatsächlich deutlich über dem des Bürgergeldes. Das hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung für die ARD ausgerechnet.Bei Alleinstehenden, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, seien es im Durchschnitt 532 Euro mehr, bei Familien mit drei Kindern und einem Mindestlohneinkommen sind es zwischen 506 und 848 Euro mehr – abhängig vom Alter der Kinder. Das liege vor allem daran, dass auch Geringverdiener Anspruch auf zusätzliche Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, heißt es in der ARD-Sendung.Hinweise zur Tabelle: Bei den Berechnungen wurde eine bundesweit durchschnittliche Miete mit Nebenkosten berücksichtigt. Beim Bürgergeld wurde der Regelsatz berücksichtigt zuzüglich aller Ansprüche auf Leistungen wie Kosten der Unterkunft, Wohngeld und Kinderzuschlag. Quelle: WSI/Böckler, September 2023Für die Sendung wurden acht unterschiedliche Konstellationen von Haushalten verglichen, in denen mindestens eine Person Anspruch auch Bürgergeld hatte. "Wir haben festgestellt, dass man in allen diesen denkbaren Konstellationen mehr Geld hat, wenn man arbeitet, und dass der Abstand teils auch sehr deutlich ist", sagt Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin am WSI. Einen Anreiz, nicht zu arbeiten und stattdessen Bürgergeld zu beziehen, sehe sie daher nicht.Weiterbildungsgeld und BürgergeldbonusWer Bürgergeld bezieht und zu denjenigen gehört, die keinen formalen Berufsabschluss haben, kann ein sogenanntes Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat zusätzlich zum Bürgergeld erhalten. Voraussetzung ist eine Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt. Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen soll es Weiterbildungsprämien von bis zu 1.500 Euro geben.Mehr Geld für SchulbedarfEbenso steigen die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um etwa 12 Prozent, und zwar im ersten Schulhalbjahr von 116 auf 130 Euro und im zweiten von 58 auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen beispielsweise Hefte, Füller, Malstifte oder Taschenrechner.Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil der Bildungs- und Teilhabeleistung, dem sogenannten Bildungspaket. Diese Leistungen kommen besonders für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Außerdem kommen sie denjenigen zugute, deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung des Bundessozialministeriums zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat muss der Vorordnung abschließend zustimmen.Wie das Bürgergeld zukünftig berechnet wirdFür die zukünftige Anpassung der Bürgergeld-Regelsätze wird die aktuelle Preisentwicklung früher berücksichtigt. Die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Inflation angepasst.