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Март
2024

Verwaltungswust: Bürokratieabbau will jeder. Aber wie soll das konkret gehen? Diese fünf Pläne hat die Ampel

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Verwaltungswust: Bürokratieabbau will jeder. Aber wie soll das konkret gehen? Diese fünf Pläne hat die Ampel

Die Bundesregierung will überflüssige Paragrafen streichen und so den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Bürger reduzieren. Aber wie weit gehen die Pläne zum Bürokratieabbau tatsächlich?

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Bürokratieabbau ist eine bürokratische Sache. Es geht um Paragrafen, Fristen,  Berichtspflichten. Und so vergeht zwar praktisch kein Tag, an dem Politiker nicht die Last der überbordenden Bürokratie beklagen. Aber konkret gegen den Verwaltungswust vorzugehen, das macht wenig Freude. Der Aufwand ist groß, denn die Arbeit ist kleinteilig und nicht immer ohne Interessenskonflikte: Jede bürokratische Hürde hatte schließlich mal eine Berechtigung.  

Die Ampelkoalition startet nun mit ihrem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) einen Versuch der Entschlackung. Auch in den drei Legislaturperioden zuvor hatten die Regierungen jeweils ein solches Gesetz auf den Weg gebracht. Nun werden auf 156 Seiten knapp 60 Gesetze und Verordnungen angefasst, damit kleine Veränderungen möglichst große Wirkung entfalten: Träte das Gesetz so in Kraft, würde die Wirtschaft laut dem Entwurf um gut 944,2 Mio. Euro pro Jahr entlastet, die Verwaltung um 73,7 Mio. Euro und die Bürger um 3,7 Mio. Euro.   

Vor der Billigung des Entwurfs durch das Bundeskabinett räumte Bundesjustizminister Marco Buschmann selbst ein, es sei kein Jahrhundertwerk. Dabei wäre das wohl nötig, denn der FDP-Mann betrachtet Deutschland als Weltmeister der Bürokratie. Mit der Bürokratie verhalte es sich, wie mit Bauchspeck: über die Jahre angefressen, sei er nicht einfach über Nacht wieder loszukriegen, so Buschmann. Daher sei auch dieses Entlastungsgesetz nur ein Anfang.

PAID Buschmann und Lauterbach 19.40

Regierung legt erneut Millionensummen auf den Tisch

Doch zwischen Bürokratieabbau-Versprechen und konkreten Ergebnissen klafft eine Lücke. Die Kosten staatlicher Vorgaben sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen – trotz aller Versuche, dem zu begegnen. Eigentlich gilt dasselbe Prinzip, wie für einen gut sortierten Kleiderschrank oder das Bücherregal: Neues sollte nur dann angeschafft werden, wenn Altes wegkommt. Sonst quellen die Stapel über. "One in, one out", heißt die Regel, die 2015 von der Großen Koalition aufgestellt wurde, um dem Bürokratiewust Herr zu werden. 

Die Anregung kam vom Normenkontrollrat, einem dafür zuständigen unabhängigen Beratungsgremium. Doch die Regel scheitert an der Praxis. Es wird eben nicht jede neue gesetzliche Maßnahme, die belastet, an anderer Stelle ausgeglichen. So standen 2021/22 Neubelastungen mit Kosten von  530 Mio. Euro Entlastungen von nur 125 Mio. Euro gegenüber.

Nun werden wieder einige Millionensummen auf den Tisch gelegt. Sie sind die Messlatte dafür, wie viel Zeit und Kosten aufzuwenden sind, um Vorgaben einzuhalten und durchzuführen – oder eben nicht. Diese fünf Änderungen sollen die größten Entlastungen bringen: 

  1. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wie Rechnungen oder Kontoauszüge soll von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unterlagen werden für die Steuererklärung gebraucht – und müssen für eventuelle Prüfungen vorgehalten werden. 595 Mio. Euro soll die um zwei Jahre gekürzte Ablagefrist einsparen: Geschätzt werden hierfür anhand von Durchschnittswerten die Kosten für physische Regalmeter oder digitalen Datenspeicherplatz – multipliziert mit der Zahl betroffener Unternehmen.   
  2. Künftig können in Hotels die Meldebescheinigungen für deutsche Staatsangehörige ganz entfallen. Reisende müssen kein Formular mehr ausfüllen mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift. Nach dem vorherigen Entlastungsgesetz konnte das schon digital erledigt werden. Nun entfällt die gesetzliche Pflicht ganz. Die Beherbergungswirtschaft will die Meldescheine schon lange loswerden, die sie ein Jahr aufbewahren muss. Doch können einzelne Hotelwirte, etwa zum Zweck der Kurtaxen-Erfassung, daran festhalten. Am Ende reden auch die Kommunen mit. 
  3. Zeit- und Papierersparnis versprechen auch neue Regeln für die Betriebskostenabrechnung. Vorbei die Zeit, dass Vermieter und Mieter Termine ausmachen mussten, um bei einem Treffen gemeinsam Einsicht in Leitzordner zu nehmen. Künftig reicht es aus, die Dokumente zur Kostentransparenz per E-Mail digital zu übermitteln. Entlastung verheißt das vor allem Immobilienunternehmen, die diese Abrechnungen vorhalten und versenden. Insgesamt wird von der Maßnahme eine Entlastung im Wert von 8 Mio. Euro erwartet. 
  4. Auch im Flugverkehr soll es Entlastungen geben. 62 Mio. Euro soll der Bürokratieabbau hier bringen. Wo Flugreisende beim Check-in oder Einstieg den Pass vorweisen müssen, darf dies laut dem Gesetzentwurf künftig auch digital geschehen. Die Verfasser rechneten anhand von Flugverkehrsstatistiken aus, dass eine Minute Zeitersparnis pro Passagier die Personalkosten im Flugbetrieb beträchtlich senken kann. 
  5. Eine Neuerung im Bereich der sozialen Sicherung soll schließlich eine Kostenersparnis von 202 Mio. Euro bringen. Was bereits für Finanzämter gilt – Einblick in ein zentrales Register bevollmächtigter Steuerberater – soll künftig für befugte Träger gelten, die Personalnebenkosten wie Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an Kassen und Knappschaften abführen. Künftig sollen Generalvollmachten in einer zentralen Datenbank hinterlegt werden.   

STERN PAID 24_23 Fachkräfte Ausland 17.20

Unter dem Strich scheint das Paket ausgewogen zwischen Entlastungen für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung. Herausgenommen hat der Justizminister indes eine Neuregelung, die er schneller durch den Bundestag bringen wollte. Das Parlament erhöhte im Februar bereits im Handelsgesetz die Schwellenwerte für die Kategorien kleiner, mittelgroßer und großer Unternehmen. Das bringe 52.000 Unternehmen schon für das Jahr 2023 vereinfachte Bilanzierungsregeln, so das Ministerium – und noch einmal eine jährliche Entlastung von etwa 650 Mio. Euro. Denn die Zuordnung entscheidet darüber, ob beim Jahresabschluss eine verkürzte Bilanz oder eine ausführliche erforderlich ist.

Systematischer Abbau gefordert 

Die Forderungen nach tiefgreifenderen Reformen zum Bürokratieabbau gehen trotz der Regierungspläne weiter. So sprach der Vorsitzende des NKR, Lutz Goebel, von einem "starken Auftakt".  Um dem wachsenden Anstieg von Erfüllungsaufwand systematisch entgegenzuwirken, müssten aber weitere ambitionierte Initiativen folgen. Dem NKR geht es dabei auch um die Schärfung der bestehenden Bürokratiebremse "One in, one out". Die Regel werde durch Ausnahmen aus der Übernahme von EU-Recht sowie durch einmalige gesetzliche Belastungen verwässert. Außerdem blieben noch unzählige Forderungen und konkrete Vorschläge aus der Praxis für Entlastungspotenziale ungenutzt. 

Tatsächlich hat das Justizministerium 2023 Organisationen und Verbände – von Greenpeace über den Zentralverband des Deutschen Handwerks und den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) aufgefordert, Vorschläge zum Bürokratieabbau zu machen. Vieles findet man im Gesetzesentwurf nicht wieder. "Nach dem Monitoring-Bericht der Bundesregierung gilt für über die Hälfte der rund 450 Vorschläge, dass sie bisher entweder nicht aufgegriffen werden sollen, oder noch geprüft werden", moniert der NKR.

Kritisch reagierte auch der BDI. "Die Bundesregierung verpasst den bürokratischen Befreiungsschlag." Das jetzige Paket bleibe weit hinter den Erwartungen zurück. Es brauche mehr Praxischecks in den Ministerien. Nach der Verabschiedung im Kabinett steht derweil noch die Beratung im Parlament an. Ziemlich sicher werden die Abgeordneten dort noch versuchen, den einen oder anderen kleinen Eingriff vorzunehmen. 

So appellierte auch der Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) an die Parlamentarier, den Entwurf zu verbessern. Was jetzt auf dem Tisch liege, sei "gut gemeint, aber handwerklich schlecht gemacht", kritisierte Dirk Jandura.  Der Abbau bürokratischer Belastungen und Berichtspflichten sei schließlich die billigste Methode, Wirtschaftswachstum zu fördern. Dieser Gesetzesentwurf werde der aktuellen wirtschaftlichen Lage vom Umfang her nicht gerecht. 





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