AfD überweist Bundestag in Spendenaffäre vorsorglich Millionenbetrag
Die AfD soll eine illegale Spende aus Österreich in Höhe von 2,35 Millionen Euro erhalten haben. Die in Teilen rechtsextreme Partei bestreitet die Vorwürfe. Die AfD hat wegen einer von der Bundestagsverwaltung monierten Sachspende eines Unterstützers aus Österreich vorsorglich einen Millionenbetrag überwiesen. Wie die Bundestagsverwaltung auf Anfrage mitteilte, wurde das Geld von der AfD an die Bundeskasse "zur Verwahrung" überwiesen. Zuerst hatten "stern" und RTL/ntv darüber berichtet. Konkret geht es in dem Fall um Wahlplakate. Angezeigt hatte die Partei im Februar eine Spende in Gestalt einer "Werbemaßnahme anderer" in Höhe von knapp 2,35 Millionen Euro. AfD-Spendenaffäre: Hinweis kam aus Österreich Später erreichte die Bundestagsverwaltung dann nach eigenen Angaben ein Hinweis der österreichischen Financial Intelligence Unit. Demnach sei aufgrund eines gemeldeten Geldwäscheverdachts erkannt worden, dass der von der AfD genannte angebliche Spender Gerhard Dingler kurze Zeit, bevor er eine Werbemaßnahme beauftragte, "eine Überweisung eines noch höheren Betrages von Henning Conle erhalten habe, der als Unterstützer der AfD hier aktenkundig ist". Die Partei sei zur Stellungnahme aufgefordert worden. Man habe der AfD, da sie sich nicht im Besitz dieses Spendengeldes befinde, für eine "unverzügliche Weiterleitung" eine angemessene Frist eingeräumt. Laut Bundestagsverwaltung ist das Geld nun "zur Verwahrung" eingetroffen. Conle war am Freitagabend nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Aktuell geht die Bundesverwaltung davon aus, dass es sich bei dieser Spende um eine unzulässige Weiterleitungs- beziehungsweise Strohmannspende handelt. In derartigen Fällen gelte generell, dass eine Partei nach dem Erkennen der tatsächlichen Umstände zur unverzüglichen Weiterleitung verpflichtet sei. AfD bestreitet Strohmannspende Eine Zahlungsverpflichtung in dreifacher Höhe des erlangten Betrages käme nach Auskunft der Verwaltung in Betracht, wenn diese Weiterleitung nicht erfolgt oder maßgeblichen Vertretern der Partei nachgewiesen werden könnte, dass sie die Umstände, die die Unzulässigkeit der Spende begründen, schon zum Zeitpunkt der Annahme kannten. Die AfD hat stets bestritten, dass es sich um eine Strohmannspende handele. "stern" und RTL/ntv zitierten den AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter mit den Worten: "Nur damit wir keine doppelte oder dreifache Strafe zahlen müssten, falls sich zu unseren Ungunsten Fakten ergeben würden, haben wir das Geld bei der Bundestagsverwaltung geparkt." Auf Nachfrage sagte Hütter der dpa: "Wir werden sehr wahrscheinlich den Rechtsweg beschreiten." Bereits im Februar hatte AfD-Schatzmeister Hütter erklärt: "Herr Dingler hat gegenüber der Partei mehrfach versichert, dass die Sachspende aus seinem privaten Vermögen getätigt wurde."
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