Verkehr | Kulturkampf der Auto-Lobby: Erst seit 1966 ist Parken auf der Straße legal
Seit wann darf man Autos am Straßenrand abstellen? Alle, die nicht schon im Rentenalter sind, werden antworten: Dumme Frage, schon immer. Aber von den Betagteren werden sich manche erinnern: Bis 1966 war das Parken im öffentlichen Verkehrsraum in der Bundesrepublik tabu. Dann zog das Bundesverwaltungsgericht die Konsequenz aus der rasanten Zunahme des Autoverkehrs seit Anfang der 50er-Jahre: Es erklärte das Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum für „gemeinverträglich“. Das Recht auf Zuparken des öffentlichen Raums war geboren.
Das ist jetzt fast 60 Jahre her, und die folgenden Generationen haben sich längst daran gewöhnt, dass der Straßenrand dem Blech gehört, dem nun wiederum Städte und Gemeinden mehr schlecht
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