Alfons Schuhbeck: So hoch ist die Rente vom Starkoch
Einst kochte er für die Schönen und Reichen: Heute lebt Schuhbeck von 1.138,76 Euro Rente und kann seine Miete nicht mehr zahlen. Ein Gastro-Imperium in Scherben. Starkoch Alfons Schuhbeck hat vor dem Landgericht München I Einblicke in seine aktuelle finanzielle Situation gegeben. Nach eigenen Angaben bekommt der 76-Jährige 1.138,76 Euro Rente . "Davon lebe ich", sagte er. Sein Bruder zahle seine Krankenversicherung, mit der Miete für seine Wohnung, die 4.800 Euro im Monat koste, sei er im Rückstand. Freunde gäben ihm Geld dafür, aber das reiche nicht. "Insgesamt muss ich meine persönlichen Verhältnisse neu ordnen." Laut Auswertungen einer Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft München I waren Schuhbecks Firmen schon zahlungsunfähig, lange bevor Insolvenz angemeldet wurde. Das geht ihren Angaben zufolge aus den Kontounterlagen seiner Restaurants, des Partyservices oder seiner Kochschule hervor, wie die Sachbearbeiterin aus der Wirtschaftsabteilung als Zeugin vor Gericht sagte. Seitenlange Excel-Tabellen habe sie für insgesamt elf Unternehmen angelegt, überall habe sich ein ähnliches Bild gezeigt: "Es ist schon aufgefallen, dass bei einem Großteil der Firmen die Forderungen der Gläubiger die liquiden Mittel teilweise deutlich überstiegen haben", sagte sie über das "Schuhbeck-Imperium". "Das alles ist mir über den Kopf gewachsen" Der 76-Jährige hat die Vorwürfe der Anklage, die ihm unter anderem Insolvenzverschleppung und Betrug mit Corona-Hilfen vorwirft, eingeräumt. "Das alles ist mir über den Kopf gewachsen", sagte er am zweiten Prozesstag, an dem er auch eine Erklärung über seine persönlichen Verhältnisse abgab. Er beruft sich allerdings auch darauf, sich an die Ratschläge seines damaligen Steuerberaters gehalten zu haben. Das Geständnis ist Teil eines sogenannten Deals zwischen allen Verfahrensbeteiligten. Schuhbeck erwartet nun – wenn sich im Prozess nichts ergibt, was dem entgegensteht – eine Gesamtstrafe zwischen mindestens vier und höchstens vier Jahren und acht Monaten. Darin eingerechnet sind allerdings schon die drei Jahre und zwei Monate, zu denen das Landgericht München I Schuhbeck bereits im Jahr 2022 wegen Steuerhinterziehung verurteilt hatte. Eine solche rückwirkende Bildung einer Gesamtstrafe ist dann vom Gesetzgeber vorgesehen, wenn die Taten zeitlich so liegen, dass sie auch schon im ersten Prozess hätten angeklagt werden können. Ob Schuhbeck allerdings überhaupt wieder ins Gefängnis muss, ist unklar. Seine derzeitige Haftstrafe ist aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt. Nach Angaben seiner Anwälte ist er unheilbar an Krebs erkrankt und wird außerhalb des Gefängnisses behandelt.
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