RBB und der Fall Schlesinger: Gericht fällt Entscheidung
Eine außergerichtliche Einigung war gescheitert. Jetzt hat ein Berliner Gericht im Fall Schlesinger entschieden. Einen klaren Sieger scheint es nicht zu geben. Im juristischen Streit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger hat das Landgericht Berlin ein erstes Urteil gefällt. Der Sender muss der fristlos entlassenen Führungskraft das von ihr geforderte sogenannte Ruhegeld für einen Monat auszahlen. Die Summe liegt bei rund 18.400 Euro. Das entschied das Gericht am Mittwoch im Zivilprozess unter dem Aktenzeichen 105 O 6/23. Schlesinger hatte auf die Zahlung des Ruhegelds bestanden, das ihr vertraglich zustehen soll, und klagte exemplarisch nur für eine Monatszahlung. Der RBB verweigerte die Auszahlung mit Verweis auf angebliche Pflichtverletzungen und hatte seinerseits Rückforderungen geltend gemacht. Das Gericht betonte, dass mit dem Urteil noch keine Aussage darüber getroffen werde, wie mit möglichen weiteren Ruhegeldansprüchen in der Zukunft zu verfahren ist. Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Schlesinger Beide Parteien hatten in dem Verfahren Forderungen erhoben. Während Schlesinger auf Zahlung bestand, verlangt der RBB die Rückerstattung mehrerer Millionen Euro. Hintergrund sind zahlreiche Vorwürfe gegen die Ex-Intendantin, die im Sommer 2022 öffentlich wurden. Damals war der Sender in einen Skandal um mutmaßliche Vorteilsnahme und verschwenderischen Umgang mit Mitteln verwickelt worden. Schlesinger und der Luxus im Überfluss: Die Millionen-Akte Die Anschuldigungen bezogen sich unter anderem auf ein teures Bauprojekt, das mittlerweile gestoppt wurde, sowie auf kostspielige Ausstattungen, Dienstwagen mit Sonderfunktionen, Essenseinladungen auf Senderkosten und zusätzliche Leistungen für Führungskräfte. In der Folge verlor Schlesinger ihren Posten. Versuche, sich außergerichtlich zu einigen, waren zuvor gescheitert. Im Januar hatte das Landgericht eine gütliche Lösung angeregt. Anfang Juni erklärten beide Seiten, dass es dazu nicht gekommen sei. Ob Schlesinger den großen Rest des Ruhegeldes für die vergangenen drei Jahre noch einmal einklagen muss oder ob der RBB nun zahlt, bleibt unklar. Die Entscheidung vom Mittwoch ist nicht rechtskräftig. Eine Berufung beim Kammergericht ist möglich. 2,6 Millionen Euro Ruhegeld Parallel zum Zivilverfahren ermittelt weiterhin die Berliner Generalstaatsanwaltschaft im Kontext des RBB-Skandals. Auch Patricia Schlesinger steht dabei im Fokus der Ermittlungen. Sie weist sämtliche Vorwürfe zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der RBB hat bis heute mit den Folgen des Schlesinger-Skandals zu kämpfen. Insgesamt schlugen die umstrittenen Ruhegeldzahlungen für einstige Spitzenleute im Jahr 2024 mit 2,6 Millionen Euro zu Buche. Die Anwaltskosten für Rechtsstreitigkeiten mit früheren Chefs beliefen sich für den RBB nach Angaben der Berliner Senatskanzlei zuletzt auf rund 818.000 Euro.
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