Hitzewellen | Frieren verboten, Schwitzen erlaubt: Hitzeschutz gehört ins Mietrecht
Hitzewellen wie diejenige, die mit an die 40 Grad in den ersten Julitagen 2025 in der Bundesrepublik vorherrschte, sind für große Teile der Bevölkerung gefährlich – zumal in größeren Städten und für vulnerable Gruppen, etwa alte und vorerkrankte Menschen. Die Zahl der hitzebedingten Todesfälle ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, die Zahl der nicht tödlichen hitzebedingten Erkrankungen auch.
Der bestmögliche Schutz vor dieser Gefahr gehört daher zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Wie aber sieht es praktisch aus? Zwar gibt es zahlreiche „Hitzeschutzpläne“ und kleinteilige Angebote wie etwa öffentliche Trinkwasserspender oder temperierte Aufenthaltsräume. Zudem wurde man etwa An
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