Stellenanzeigen: So versteckt sich Altersdiskriminierung hinter Worten
"Junges Team gesucht!" Solche Formulierungen tauchen in Tausenden Jobanzeigen auf. Doch was harmlos klingt, kann Bewerber über 50 abschrecken und sogar diskriminierend sein. Viele Menschen erleben Altersdiskriminierung im Job oft schon, bevor sie sich überhaupt bewerben. Denn in Stellenanzeigen finden sich immer öfter Begriffe, die gezielt jüngere Menschen ansprechen. Eine Analyse der Online-Anwaltskanzlei LarFirm zeigt, wie verbreitet solche Formulierungen tatsächlich sind und in welchen Branchen sie besonders häufig vorkommen. "Fit und belastbar" Die Untersuchung basiert auf einer Auswertung von 9.340 Stellenanzeigen auf dem Jobportal Stepstone. Gesucht wurden gezielt Formulierungen, die unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten als altersdiskriminierend gelten können, darunter Begriffe wie "Berufseinsteiger", "junges Team" oder "Digital Native". Die Juristen der Kanzlei stuften diese als potenziell problematisch ein – abhängig davon, wie sie im jeweiligen Kontext verwendet werden. Mit 3.796 Treffern war "Berufseinsteiger" die am häufigsten verwendete Formulierung. Fast genauso oft fanden sich Angebote für ein "junges Team" (3.772 Anzeigen). Deutlich seltener, aber dennoch auffällig: Begriffe wie "Studienabsolvent:innen" (871 Anzeigen), "Karrierestart" (504), "schnelllebiges Umfeld" (194) oder Anforderungen wie "fit und belastbar" (111) sowie "Digital Native" (89). Handwerk besonders auffällig Besonders häufig stießen die Juristen in der Branche Handwerk auf potenziell altersdiskriminierende Sprache. Über 2.200 der untersuchten Anzeigen stammten aus diesem Bereich. An zweiter Stelle lag das Gesundheitswesen mit 1.041 Anzeigen, gefolgt vom Ingenieurwesen mit 593. Auch in der Gastronomie und Hotellerie (493 Anzeigen) sowie im IT-Sektor (480) fanden sich viele solche Begriffe. Katharina Larverseder von LarFirm sagt: "Begriffe wie 'junges Team' oder 'Berufseinsteiger' mögen auf den ersten Blick harmlos wirken, können aber je nach Kontext eine altersdiskriminierende Wirkung entfalten." Schon der Eindruck, nicht zur Zielgruppe zu gehören, schrecke potenzielle Bewerber ab. Besonders problematisch: "Unternehmen riskieren damit nicht nur, wertvolle Fachkräfte zu verlieren, sondern setzen sich auch rechtlichen Risiken aus." Larverseder rät Unternehmen, ihre Ausschreibungen bewusst und neutral zu formulieren und im Zweifel juristisch prüfen zu lassen. "Das schafft Klarheit und schützt vor vermeidbaren Streitigkeiten", so die Arbeitsrechtlerin. Denn neben rechtlichen Konsequenzen könnten auch Imageverlust und Fachkräftemangel drohen.
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