Rentenversicherung: Das steckt hinter der Falschmeldung zum Lebensnachweis
In sozialen Netzwerken kursieren derzeit beunruhigende Meldungen: ohne Lebensnachweis keine Rente mehr? Die Rentenversicherung gibt Entwarnung. "Ab August keine Rente mehr ohne Lebensnachweis": So oder ähnlich lauten derzeit Beiträge, die sich rasant in sozialen Netzwerken verbreiten. Die Behauptung: Alle Rentnerinnen und Rentner müssten künftig selbst aktiv werden, um ihre Rente nicht zu verlieren. Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar: Für die meisten ist das Unsinn. Wer ist vom Lebensnachweis tatsächlich betroffen? Ein Lebensnachweis soll verhindern, dass Rentenzahlungen auch nach dem Tod weiterlaufen. In Deutschland erfolgt dieser Abgleich automatisch über das Melderegister. Rentner mit Wohnsitz in Deutschland müssen daher grundsätzlich keinen Lebensnachweis erbringen. Sie können allerdings dann zur Abgabe aufgefordert werden, wenn ihr Bankkonto im Ausland liegt. Ansonsten müssen Rentner nur dann einen Lebensnachweis vorlegen, wenn sie im Ausland leben. Und dies nur, wenn ihr Wohnsitz in einem Land liegt, mit dem kein automatischer Datenabgleich der Sterbedaten möglich ist. Mit Ländern wie beispielsweise Australien , Italien , Spanien oder Österreich funktioniert ein solcher automatischer Abgleich. Dort ist der Lebensnachweis dann nicht nötig. Lesen Sie auch: Wo im Ausland die meisten deutschen Rentner leben Steuerfrei oder steuerpflichtig? Das passiert mit Ihrer Rente, wenn Sie auswandern Wie funktioniert der Lebensnachweis? Es gibt zwei Möglichkeiten, den Nachweis zu erbringen: Papierform: Das unterschriebene Formular wird per Post zurückgeschickt. Digital: Über die Postident-App kann der Lebensnachweis kostenfrei von zu Hause aus erfolgen. Dafür ist ein persönlicher QR-Code erforderlich, den die Deutsche Rentenversicherung zusendet. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und ein Erklärvideo finden sich auf der Webseite des Rentenservice . Wann kommt die Aufforderung – und was passiert bei Versäumnis? Die Aufforderungen zum Lebensnachweis werden jedes Jahr im Juni oder Juli gemeinsam mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt. Wer den Nachweis als Auslandsrentner nicht fristgerecht erbringt, riskiert, dass die Rentenzahlung zum 30. November eingestellt wird. Die Zahlung wird erst wieder aufgenommen, sobald der Nachweis eingereicht wurde. Braucht es mehrere Nachweise bei mehreren Renten? Wer mehrere Renten bezieht, etwa eine Altersrente und eine Hinterbliebenenrente, erhält auch mehrere Schreiben, jeweils mit eigener Postrentennummer. Für jede dieser Renten muss ein eigener Lebensnachweis erbracht werden.
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