Jeden Tag beantwortet die t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Riester und die Steuererklärung. Zahlen Sie in einen Riester-Vertrag ein, profitieren Sie möglicherweise neben den staatlichen Zulagen von einem zusätzlichen Steuervorteil: dem Abzug Ihrer Beiträge bis 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben. Doch dafür müssen Sie im jeweiligen Jahr die Anlage AV ausfüllen und Ihrer Steuererklärung beifügen. Was aber, wenn genau das vergessen wurde? So schrieb ein t-online-Leser, er habe von 2009 bis 2012 einen Riester-Vertrag bespart, aber versäumt, seine Riesterbeiträge in der Steuererklärung anzugeben. Was kann er tun? Wie Udo Reuß, Steuerexperte bei Wiso Steuer , erklärt, lässt sich dieses Versäumnis aus der Vergangenheit heute nicht mehr nachholen. "Die Steuerbescheide sind in der Regel bestandskräftig geworden und können jetzt nicht mehr korrigiert werden." Das sei zwar bei bestimmten Fehlern möglich, nicht aber, wenn die Angaben vergessen wurden. Selbst, wenn der Leser für die Jahre 2009 bis 2012 gar keine Steuererklärung abgegeben hat, sieht es schlecht aus. Denn eine Steuererklärung nachträglich einzureichen, ist nur innerhalb der sogenannten Festsetzungsfrist möglich. "Diese beträgt gemäß § 169 Absatz 2 Abgabenordnung in der Regel vier Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist", so Reuß. So könnten Sie also bis zum 31. Dezember 2025 noch die Steuererklärung für das Jahr 2021 abgeben. Für die Jahre 2009 bis 2012 ist die Festsetzungsfrist dagegen lange abgelaufen.