Arbeitsrecht: Ist Urlaubsgeld pfändbar? So verhindern Sie eine Pfändung
Urlaubsgeld ist ein freiwilliger Bonus des Arbeitgebers, den viele Angestellte erhalten. Dürfen Sie über das Geld verfügen, wenn Ihr Konto gepfändet ist? Im Falle einer bestehenden Kontopfändung wird jeder Betrag, der über den Pfändungsfreibetrag hinausgeht, an die Gläubiger ausgezahlt. Voraussetzung ist ein sogenanntes P-Konto. Das Pfändungsschutzkonto bietet Schutz vor Kontopfändungen für Guthaben bis zu einer Höhe von 1.560 Euro (Stand: Juli 2025). Darüber hinaus eingehende Geldbeträge können der Pfändung unterworfen werden. Urlaubsgeld retten: so schützen Sie sich vor der Pfändung Gemäß § 850k Abs. IV der ZPO haben Sie ein Anrecht auf Ihr Urlaubsgeld. Trotz vorhandener Pfändung auf dem Konto muss die Bank das Geld an Sie auszahlen. Reicht Ihr Freibetrag nicht aus, ist ein einmaliger Antrag notwendig. Diesen stellen Sie bei der Vollstreckungsstelle, nicht bei Ihrer Bank. Nachfolgende Unterlagen sind dabei einzureichen: Beschluss zur Kontopfändung oder laufenden Privatinsolvenz Bescheinigung Ihrer Bank über die Existenz eines P-Kontos Nachweise über bereits eingerichtete Freibeträge Gehaltsabrechnung, aus der die Zahlung von Urlaubsgeld hervorgeht Kontoauszüge der vergangenen drei Monate Der individuell eingerichtete Freibetrag gilt ausnahmsweise und nur für die Bonuszahlung des Arbeitgebers. Droht die vorzeitige Rückzahlung von Geldbeträgen an Gläubiger, beantragen Sie Vollstreckungsschutz in Höhe des Urlaubsgeldes. Reichen Sie diesen parallel zum Antrag auf Erhöhung des Freibetrags bei der Vollstreckungsstelle ein. Privatinsolvenz und Urlaubsgeld: keine Pfändung zulässig Urlaubsgeld ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unpfändbar – auch im Rahmen einer Privatinsolvenz. Der Grund liegt in der Zweckbindung: Das Urlaubsgeld soll Arbeitnehmern die notwendige Erholung ermöglichen, um ihre Arbeitskraft zu erhalten. Urlaubsgeld bei Unterhaltspfändung: so viel dürfen Sie behalten Bei Unterhaltsschulden gelten Sonderregeln: Gläubiger dürfen auf größere Teile Ihres Einkommens zugreifen. Urlaubsgeld ist in diesem Fall aber besonders geschützt – es darf höchstens zur Hälfte gepfändet werden (§ 850a Nr. 2 ZPO). Das bedeutet: Auch wenn Ihr reguläres Einkommen bereits oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, darf vom Urlaubsgeld selbst nicht mehr als 50 Prozent einbehalten werden. Der andere Teil steht Ihnen in jedem Fall zu. Urlaubsgeld bei Arbeitgeberpfändung: das Geld bleibt unberührt Gläubiger haben die Möglichkeit, Arbeitseinkommen direkt beim Arbeitgeber zu pfänden. Vor der Gehaltszahlung prüft Ihr Arbeitgeber unpfändbare und pfändbare Bezüge. Urlaubsgeld ist unpfändbar, daher wird es ohne Abzüge bei der Gehaltszahlung an Sie ausgezahlt.
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