Auf dem Konto landet oft deutlich weniger als im Vertrag steht. Warum ist das so? Diese Abzüge vom Bruttogehalt sollten Arbeitgeber kennen. Ob Berufseinsteiger oder langjähriger Angestellter: Für viele Arbeitnehmer ist der Blick auf die Gehaltsabrechnung ernüchternd. Zwischen dem vereinbarten Bruttogehalt und dem tatsächlich überwiesenen Nettobetrag klafft eine spürbare Lücke. Dieser Artikel zeigt, welche Abzüge jeden Monat einbehalten werden, welche Unterschiede es gibt und worauf man achten sollte. Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt einbehalten? Vom Bruttogehalt gehen in Deutschland automatisch verschiedene Beiträge ab. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Lohnabzüge. Diese setzen sich aus Steuern und Sozialabgaben zusammen. Zu den gesetzlichen Abzügen gehören: Lohnsteuer: Sie ist abhängig vom Einkommen und der Steuerklasse . Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 Prozent, bei sehr hohen Einkommen kann er bis zu 45 Prozent betragen (sogenannte Reichensteuer). Solidaritätszuschlag (Soli): Dieser entfällt seit 2021 für etwa 90 Prozent der Steuerzahler. Nur Gutverdiener zahlen weiterhin 5,5 Prozent der Lohnsteuer . Kirchensteuer: Muss zahlen, wer Mitglied einer Kirche ist. Die Höhe hängt vom Gehalt und Arbeitsort ab. Je nach Bundesland zahlt man zusätzlich acht oder neun Prozent der Lohnsteuer. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Satz bei acht Prozent. Hinzu kommen Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel zu gleichen Teilen tragen: Krankenversicherung (14,6 %): 7,3 Prozent + halber kassenindividueller Zusatzbeitrag Rentenversicherung (18,6 %): 9,3 Prozent Arbeitslosenversicherung (2,6 %): 1,3 Prozent, ausgenommen Beamte, Soldaten und Minijobber Pflegeversicherung (3,6 %): 1,8 Prozent (zuzüglich eines Zuschlages von 0,6 Prozent für Kinderlose über 23 Jahre, den der Versicherte alleine tragen muss). Hinweis: Je nach Kinderzahl kann sich der Pflegeversicherungsbeitrag verändern. Zwei Kinder unter 25 Jahren senken den Beitrag beispielsweise auf 1,45 Prozent. Außerdem gibt es in Sachsen eine Sonderregelung: Da dort bei Einführung der Pflegeversicherung kein Feiertag abgeschafft wurde, zahlen Beschäftigte einen höheren Anteil. Von den insgesamt 3,6 Prozent Beitrag entfallen 2,3 Prozent auf Arbeitnehmer und nur 1,3 Prozent auf Arbeitgeber. Lesen Sie auch: Das wird Ihnen in Steuerklasse 1 vom Lohn abgezogen Nettogehalt: Das bleibt Ihnen von 1.300 Euro brutto übrig Warum gibt es noch Unterschiede beim Nettogehalt? Neben den bereits genannten Faktoren werden auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld versteuert. Zudem haben Privatversicherte unter Umständen andere Abzüge als gesetzlich Versicherte. Des Weiteren beeinflussen Freibeträge, geldwerte Vorteile, vermögenswirksame Leistungen und der Altersentlastungsbetrag das Gehalt. Wer wissen will, wie viel vom Bruttogehalt übrig bleibt, kann einen Brutto-Netto-Rechner nutzen. Alternativ lohnt sich ein Blick auf die nächste Lohnabrechnung. Dort sind die Abzüge genau aufgelistet.