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Август
2025

Pflegefall in der Familie: Wichtige Fragen und Antworten | Ein Leitfaden

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Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, braucht es einen klaren Plan. Diese Fragen helfen, um emotional und finanziell gut vorbereitet zu sein. Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen viele Familien vor einer emotionalen und finanziellen Herausforderung. In solchen Momenten ist es wichtig, die richtigen Weichen zu stellen. t-online zeigt Ihnen, welche Fragen Sie jetzt klären sollten, um gut vorbereitet zu sein. 1. Welches Versicherungssystem greift im Pflegefall? Klären Sie zunächst, welche Versicherung für Ihren Angehörigen gilt. Dabei gibt es zwei Stränge der Pflegeversicherung in Deutschland: die soziale und die private Pflegeversicherung. Jeder, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, ist gleichzeitig auch Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung. Alle privat Krankenversicherten müssen selbst eine Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Denn der Besitz einer Pflegeversicherung ist Pflicht (§ 23 SGB XI). Zusätzlich könnte Ihr Angehöriger eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben. Diese gibt es in drei Varianten: als Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung . 2. Welche Pflegeversicherung übernimmt was? Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung sind identisch. Dabei gilt grundsätzlich: je größer die Pflegebedürftigkeit, desto umfangreicher die Leistungen. Festgelegt wird das anhand des sogenannten Pflegegrads. Dieser kann zwischen 1 und 5 liegen, wobei der Pflegegrad 1 die geringste und der Pflegegrad 5 die höchste Pflegebedürftigkeit darstellt. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, auf welche Leistungen Ihr Angehöriger Anspruch hat: Zur Erklärung: Pflegegeld gibt es für die Pflege durch Angehörige zu Hause und Pflegesachleistungen für die professionelle Pflege zu Hause. Bei Letzterer gibt es einen Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung: Die gesetzliche Pflegekasse bezahlt den Pflegedienst direkt, privat Pflegeversicherte müssen den Dienst zunächst selbst bezahlen und sich das Geld von ihrer Pflegepflichtversicherung zurückholen. Besitzt Ihr Angehöriger außerdem eine Pflegezusatzversicherung, kommt es auf die Variante an, welche Leistungen er zusätzlich zu jenen aus der Pflichtversicherung erhält. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt pro Tag und je nach Pflegegrad eine feste Summe, die der Angehörige mit ihr vereinbart hat. Bei der Pflegekostenversicherung bekommt der Angehörige die reinen Pflegekosten ganz oder teilweise erstattet, die nach Unterstützung durch die Pflegepflichtversicherung noch übrig bleiben. Die Pflegerentenversicherung zahlt einen tariflich vereinbarten monatlichen Rentenbetrag zur freien Verfügung. Wie hoch diese Rente ausfällt, hängt vom Pflegegrad ab. 3. Wie wird der Pflegegrad bestimmt? Um den Pflegegrad für die Pflegeversicherung zu bestimmen, wird in Deutschland ein standardisiertes Begutachtungsverfahren angewendet. Zuständig ist bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und Medicproof bei privat Versicherten. Die Dienste schicken einen Gutachter zu Ihrem Angehörigen, nachdem Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads gestellt haben. Dieser prüft dann, wie selbstständig Ihr Angehöriger noch in verschiedenen Lebensbereichen ist. Dazu gehören unter anderem Mobilität (etwa Aufstehen, Treppensteigen), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (etwa Entscheidungen treffen, Gespräche führen) und Selbstversorgung (etwa Körperpflege, Essen, Ankleiden). Lesen Sie auch: Wie wird die Pflegebedürftigkeit ermittelt? In allen Bereichen vergibt der Gutachter Punkte. Je höher die Einschränkungen, desto mehr Punkte – und desto höher auch der Pflegegrad. Die endgültige Entscheidung darüber fällt aber die Pflegekasse anhand des Gutachtens. Sollte sie eine in Ihren Augen zu niedrige Einstufung vornehmen oder den Pflegegrad sogar ganz ablehnen, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei mit dem Pflegegradrechner. 4. Wer zahlt die Pflegekosten, die noch übrig bleiben? Egal, ob gesetzlich oder privat versichert, die Pflegepflichtversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Gibt es keine Pflegezusatzversicherung oder leistet auch diese nicht genug, muss der Pflegebedürftige die finanzielle Lücke selbst schließen – entweder aus eigenem Einkommen wie einer Rente oder aus dem eigenen Vermögen. So schützen Sie Ihr Vermögen vor dem Pflegeheim. Eigenanteile steigen: So teuer ist ein Platz im Pflegeheim Erst wenn dort nichts zu holen ist, hilft das Sozialamt bei den Pflegekosten . Womöglich müssen auch Unterhaltspflichtige wie der Ehepartner oder Kinder einspringen. Allerdings gilt für Kinder mittlerweile eine hohe Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto im Jahr . Liegt das Einkommen unterhalb dieser Grenze, sind sie von der Zahlungspflicht befreit. Wird die Grenze überschritten, müssen Kinder anteilig für die Kosten aufkommen. Hierbei werden jedoch auch eigene Belastungen wie Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern oder Ehepartnern berücksichtigt. Wann Kinder für die Pflege der Eltern zahlen müssen. 5. Welche weiteren Versicherungen könnten wichtig sein? Neben der Pflegepflichtversicherung und einer eventuellen Pflegezusatzversicherung gibt es noch andere Versicherungen, die im Pflegefall von Bedeutung sein können. Eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung könnte ebenfalls einen gewissen Beitrag leisten, wenn der Pflegefall durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit verursacht wurde. Prüfen Sie daher alle Versicherungen Ihres Angehörigen darauf, ob sie im Pflegefall zusätzliche Leistungen bieten. 6. Wie können Sie die Pflege optimal organisieren? Neben der finanziellen Absicherung sollten Sie sich auch darüber Gedanken machen, wie Sie die Pflege im Alltag organisieren können. Genauer: Prüfen Sie, ob die Pflege durch Angehörige oder externe Dienstleister erfolgen soll oder ob die Unterbringung im Pflegeheim nötig ist. Entscheiden Sie sich für häusliche Pflege, bei der Angehörige entweder voll oder ergänzend zu einem Pflegedienst pflegen, ist es wichtig, sich innerhalb der Familie gut abzusprechen. Am besten legen Sie Zuständigkeiten schriftlich fest und planen regelmäßige Absprachen. Pflege zu Hause: Das sind die häufigsten Fehler. 7. Gibt es bereits eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Kein schönes Thema, aber ein wichtiges: Klären Sie, ob Ihr Angehöriger schon eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung erstellt hat. Warum eine Vorsorgevollmacht auch für Ehepaare unverzichtbar ist. Diese Dokumente legen fest, wer in seinem Namen Entscheidungen trifft, wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist. Tritt der Pflegefall ein, sollte umso dringender dafür Vorsorge getroffen werden. Gibt es diese Dokumente bereits, kann es nötig sein, diese zu aktualisieren.






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