Jeden Tag beantwortet die t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Aktienverluste und die Steuererklärung. Wer Aktien mit Gewinn verkauft, muss diesen versteuern. Umgekehrt kann, wer einen Verlust erzielt, diesen mit dem Gewinn verrechnen und muss dann weniger Steuern zahlen. Doch was, so fragte ein t-online-Leser, wenn versäumt wurde, Verluste aus Aktienverkäufen im Jahr 2022 in der Steuererklärung 2023 anzugeben? "Kann ich dies mit der Einkommensteuererklärung 2024 nachholen?", will der Leser wissen. Olesja Hess , Steuerexpertin bei Wiso Steuer , hat zunächst keine gute Nachricht für den Leser: "Eine nachträgliche Berücksichtigung des Verlustes aus dem Jahr 2022 in der Steuererklärung 2024 ist nicht möglich. Verluste aus Aktienverkäufen müssen immer in dem Jahr angegeben werden, in dem sie entstanden sind." Im Fall des Lesers also in der Steuererklärung für 2022, die im Jahr 2023 eingereicht wird. Hätte der Leser den Verlust für die Steuererklärung 2024 nutzen wollen, hätte er eine Frist beachten und bis zum 15. Dezember 2022 eine sogenannte Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen müssen. Nur mit dieser Bescheinigung hätte das Finanzamt den Verlust anerkannt und der Leser hätte ihn auch in einer späteren Steuererklärung angeben können. Frag t-online: Wo trage ich Aktienverluste in der Steuererklärung ein? Lesen Sie auch: Kann ich Aktienverluste verschenken oder vererben? Verlust verrechnen ohne Steuererklärung Die gute Nachricht: Der Verlust aus dem Jahr 2022 "verpufft" dennoch nicht einfach. Denn die Bank, bei der der Verlust entstanden ist, parkt diesen in einem Verlusttopf und schreibt ihn automatisch in die kommenden Jahre vor. Er wird dann verrechnet, sobald in einem Jahr Gewinne aus Aktienverkäufen anfallen. Das heißt: "Auf neue Gewinne fällt erst dann die Abgeltungsteuer an, wenn der Verlust vollständig ausgeglichen ist", so Hess. Wichtig: "Diese Verrechnung funktioniert jedoch nur innerhalb derselben Bank, dann jedoch ganz ohne Steuererklärung." Was gilt bei mehreren Depots? Wer mehrere Depots bei unterschiedlichen Banken hat, braucht dagegen immer eine Verlustbescheinigung, um Verluste verrechnen zu können. Ohne die rechtzeitig beantragte Bescheinigung führt jede Bank ihren eigenen Verlusttopf fort – ein automatischer Ausgleich zwischen den Banken findet nicht statt.