Wer ein Haus baut, kann einige der sogenannten Erschließungskosten von der Steuer absetzen. Welche Ausgaben das sind und wie das geht, steht in diesem Artikel. Wer eine eigene Immobilie errichtet, stellt schnell fest: Es gibt zahlreiche versteckte Kosten und der Teufel steckt im Detail. Ein typisches Feld betrifft die Erschließungskosten, also alles, was zum Anschluss der Immobilie an die öffentliche Infrastruktur anfällt. Viele dieser Kosten sind aber steuerlich absetzbar. Was sind Erschließungskosten? Die Erschließungskosten für eine Immobilie unterteilen sich in Kosten für die verkehrsmäßige und die technische Erschließung. Die verkehrsmäßige Erschließung umfasst alle Arbeiten, mit denen ein Grundstück zugänglich gemacht wird. Dazu zählen Kosten für: Schaffung öffentlicher und nicht-öffentlicher Straßen und Gehwege Anschluss an Parkflächen, Grünanlagen und andere öffentliche Plätze Errichtung von Straßenbeleuchtung Die technische Erschließung betrifft den Anschluss des Grundstücks an alle Versorgungsnetzwerke: Vermessung und Bodenwertgutachten Energieversorgung mit Strom, Gas, Fernwärme oder Erdwärme Telekommunikationsnetz mit Internet, Telefon und gegebenenfalls Kabelfernsehen Kanalisation mit Ableitungssystemen für Regenwasser oder öffentlichen Versickerungsanlagen örtliche Trink- und Löschwasserversorgung Erschließungskosten für eine Immobilie können eine beachtliche Höhe annehmen, abhängig von der baulichen Situation, der Lage des Grundstücks und den jeweiligen Gebühren der Kommune. In welcher Höhe Bauherren die Erschließungskosten für den Neubau steuerlich absetzen können, unterscheidet sich je nachdem, ob die Immobilie gewerblich genutzt wird oder als selbstgenutzter Wohnraum vorgesehen ist. Welche Erschließungskosten können Bauherren steuerlich absetzen? Für Grundstücke, die gewerblich genutzt oder vermietet werden, können Bauherren die Erschließungskosten für gewöhnlich in voller Höhe steuerlich absetzen. Tatsächlich richtet sich das Vorgehen nach der Art der Maßnahmen. So können die Kosten für die erstmalige Erschließung eines Grundstücks nicht steuerlich abgesetzt werden, da die Kosten nicht dem Gebäude zuzuschreiben sind und das Grundstück nicht nur begrenzt nutzbar ist. Bei selbst genutzten Immobilien gibt es konkretere Richtlinien. Beispielsweise sind hier Erschließungskosten für die Hausanschlüsse, um das Grundstück an öffentliche Versorgungsnetze anzuschließen, steuerlich absetzbar. Das liegt daran, dass sich der Wert des Gebäudes durch diese Anschlüsse erhöht. Immobilienbesitzer können sich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2014, Aktenzeichen VI R 56/12, berufen. Alternativ sind auch die Erschließungskosten für Maßnahmen wie eine Modernisierung, Instandsetzung oder Ersetzung bereits vorhandener Infrastruktur steuerlich absetzbar. Ebenfalls interessant: Wann man Straßenausbaubeiträge zahlen muss Auch lesenswert: Hier lauern die größten Kostenfallen beim Hausbau Wo können die Erschließungskosten steuerlich geltend gemacht werden? Die Erschließungskosten für Hausanschlüsse zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und können dort steuerlich abgesetzt werden. "Haushaltsnah" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein unmittelbar räumlicher Zusammenhang zum Haushalt bestehen muss. Da dieser Begriff viel Spielraum für Interpretationen lässt, kann es vorkommen, dass das Finanzamt diese Kosten nicht anerkennt. Lehnt das Finanzamt die Kosten ab, können Steuerpflichtige innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Steuerbescheids Klage beim zuständigen Finanzamt erheben.