Strompreis-Senkung: Entlastung bei Netzentgelten kommt für vier Jahre
Die Dauer der geplanten Strompreis-Entlastung der Bundesregierung sorgt für Wirbel. Das Wirtschaftsministerium räumt die Zweifel nun aus. Die Bundesregierung will Stromkunden ab 2026 bei den Netzentgelten entlasten. Doch bei der Dauer der Unterstützung gab es zuletzt Verwirrung. So berichteten "Bild" und "Handelsblatt" am Freitag, dass der geplante Bundeszuschuss zu den Stromübertragungsnetzentgelten allein für das Jahr 2026 vorgesehen sei. Das hatte für Kritik und Verunsicherung gesorgt. Nicht zuletzt, weil im Koalitionsvertrag ursprünglich eine dauerhafte Entlastung um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde versprochen worden war. Nun stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) klar, dass die Maßnahme über insgesamt vier Jahre laufen soll. "Es gibt keine Befristung auf ein Jahr" "Die Entlastung kommt für vier Jahre. Es gibt keine Befristung auf ein Jahr", sagte ein BMWE-Sprecher t-online. In der Haushaltsplanung seien für die Jahre 2026 bis 2029 jeweils 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen – insgesamt also 26 Milliarden Euro. "Aktuell geht es nur um die technische Ausgestaltung dieser Absenkung, die nun in einem ersten Schritt für 2026 umgesetzt wird. Die technische Umsetzung für die Jahre ab 2027 folgt", so der Sprecher weiter. Man sei optimistisch, dass der Zuschuss wie vorgeschlagen zeitnah im Kabinett beschlossen werde. Mit dem Geld sollen die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW ihre Entgelte senken – theoretisch eine spürbare Entlastung für Stromkunden. Doch ob die wirklich so kommt, ist unklar. Was bedeutet die Entlastung für Stromkunden? Nach Angaben des BMWE-Sprechers kann der Zuschuss eine durchschnittliche Entlastung von zwei Cent pro Kilowattstunde bewirken. Das Finanzministerium hatte im Juni von einer Strompreissenkung um zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde gesprochen. Das würde für einen Zweipersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr eine Entlastung von bis zu 95 Euro bedeuten. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW bestätigte t-online, dass es sich "nicht pauschal sagen [lässt], wie hoch die Entlastung jedes Kunden im Endergebnis sein wird". Und nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox sinkt durch den milliardenschweren Bundeszuschuss der Strompreis für Haushalte im Bundesdurchschnitt um rund 1,6 Cent pro Kilowattstunde. Am Ende dürfte die Entlastung für Stromkunden je nach Wohnort sehr unterschiedlich ausfallen. Belastbare Zahlen lassen sich nicht nennen. Tabelle zeigt mögliche Ersparnis Welchen Unterschied die jeweiligen Cent-Entlastungen bei den Netzentgelten im Geldbeutel der Verbraucher machen, kann man dieser Tabelle entnehmen. Dabei wird ein Ausgangs-Strompreis von 30 Cent/kWh angenommen: Stromverbrauch 3.500 kWh/Jahr (2 Personen) 4.000 kWh/Jahr (Einfamilienhaus) Entlastungseffekt von 3 Cent 95 Euro 120 Euro Entlastungseffekt von 2 Cent 70 Euro 80 Euro Entlastungseffekt von 1,5 Cent 53 Euro 60 Euro Entlastungseffekt von 1,3 Cent 42 Euro 48 Euro Unklar ist hingegen, ob die Netzbetreiber die Zuschüsse, die sie vom Bund erhalten, überhaupt an ihre Kunden weitergeben. Verivox-Energieexperte Thorsten Storck weist darauf hin, dass es sich "bei Zuschüssen zu den Übertragungsnetzentgelten nicht um eine Steuersenkung handelt" und Energieversorger daher zur Weitergabe an Kunden nicht verpflichtet seien. Die Versorger "könnten sich genauso dazu entscheiden, das Geld mit anderen Kosten zu verrechnen." Der Deutschen Presse-Agentur sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) allerdings , sie werde sicherstellen, dass Endverbraucher profitieren: "Meine klare Erwartung an die Branche ist: Die Entlastungen müssen beim Kunden ankommen."
Moscow.media
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