Soziales: Landessozialgericht kassiert Verordnung zur Behindertenhilfe
Sachsen-Anhalt will die Behindertenhilfe umbauen. Verhandlungen mit den Trägern gestalten sich zäh. Ohne Einigung setzte das Land auf eine Übergangsverordnung - und machte dabei offenbar Fehler.
Sachsen-Anhalt versucht derzeit, die Behindertenhilfe neu aufzustellen. Eine Übergangsregelung für die Zeit bis zu einem neuen landesweiten Rahmenvertrag ist nun aber vom Landessozialgericht in Halle kassiert worden. Im Eilverfahren setzte das Gericht in drei Musterverfahren den Vollzug der Regelungen einstweilig aus, wie ein Gerichtssprecher in Halle mitteilte.
Die formellen Voraussetzungen zum Erlass der Verordnung lagen nach Ansicht des Senats nicht vor. Geklagt hatten Leistungserbringer aus der Behindertenhilfe.
Bis ein neuer Rahmenvertrag verhandelt ist, gelten nun die Regelungen des vom Sozialministerium gekündigten Vertrags aus dem Jahr 2019. Die Eilentscheidungen gelten formal nur zwischen den jeweiligen Verfahrensbeteiligten, so der Gerichtssprecher. Laut Sozialministerium sind diverse weitere Antragsteller vor Verwaltungsgerichten erfolglos geblieben. Das Ziel sei weiterhin, einen neuen Vertrag zu verhandeln.
Lange Verhandlungen ohne Ergebnis und dann ein "Schubs"
Schon lange verhandeln die Akteure aus der Behindertenhilfe und das Sozialministerium ohne Ergebnis über einen neuen Vertrag, der Leistungen und Finanzierung regelt.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hatte Ende 2024 erklärt, dass die Behindertenhilfe ohne eine Einigung mit Verbänden und Trägern zunächst mit einer Übergangsverordnung neu ausgerichtet wird. Die Ministerin sagte damals mit Blick auf die Träger, man wolle ihnen damit einfach "einen Schubs geben", schneller in Umstellung zu gehen und das Beharrungsvermögen aufzugeben.
Worum geht es dem Land genau?
Im Kern geht es darum, dass das Land Sachsen-Anhalt die bisherige Form der Hilfen für Menschen mit Behinderungen verändern will. Mehr Frauen und Männer sollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt in Behindertenwerkstätten arbeiten.
Auch beim Wohnen und der sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen individuell Leistungen auswählen können. Das Sozialministerium führt die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und das Bundesteilhabegesetz an, deren Umsetzung hierzulande nur bedingt gelungen seien.
Zugleich geht es in der Behindertenhilfe um vergleichsweise viel Geld und das Land will die Kostensteigerungen bremsen. 2023 etwa erhielten 30.820 Personen Eingliederungshilfe. Für dieses Jahr sind laut Ministerium 711 Millionen und für das kommende Jahr weitere 723 Millionen Euro eingeplant. "Wir wollen mit unseren kleinen Stellschrauben, die wir jetzt eingeführt haben in der Rechtsverordnung, diesen Stand halten", hatte Grimm-Benne erklärt.
