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Bankschließfach: So sicher sind Ihre Wertsachen wirklich – und wer haftet

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Für viele klingt ein Bankschließfach nach maximaler Sicherheit. Doch im Schadensfall zählt vor allem, was Sie nachweisen können – und was Ihr Vertrag überhaupt abdeckt. Für viele Menschen gilt das Bankschließfach als sicherster Ort für ihre wertvollsten Besitztümer. Doch der Einbruch in den Schließfachtresor der Sparkasse Gelsenkirchen , bei dem Werte in Millionenhöhe verschwanden, zeigt: Selbst Tresorräume in Banken sind nicht unverwundbar. Vera Nonn, Geschäftsführerin von CitySafes Deutschland, verrät im Gespräch mit t-online, dass bei der Sicherheit nicht nur die Technik im Tresorraum entscheidend ist, sondern auch, was im Vertrag steht. Denn im Ernstfall geht es um Haftung, Versicherungsgrenzen und die Frage, ob Schließfachbesitzer überhaupt nachweisen können, was sie dort verwahrt haben. Wer nicht vorsorgt, bleibt trotz jahrelanger Miete womöglich auf einem großen Teil des Schadens sitzen. Was liegt wirklich im Schließfach – und warum? Wer an ein Bankschließfach denkt, hat oft zuerst Gold , Edelmetalle oder Bargeld im Kopf. Doch laut Vera Nonn lagern viele Menschen dort nicht nur finanzielle Werte, sondern auch Dinge mit großem emotionalem Wert: Bilder von den Großeltern, die ersten Kinderschuhe oder das erste Ultraschallbild. Hinzukommen wichtige Unterlagen, etwa der Kaufvertrag für die Wohnung, Versorgungsvollmachten oder das Testament . Was genau einzelne Kundinnen und Kunden in ihrem Fach aufbewahren, bleibt allerdings privat. Nonn betont: "Als Anbieter wissen wir nicht, was in den einzelnen Fächern liegt. Sowohl die Banken als auch wir als privater Anbieter dürfen ja nicht fragen." Viele Menschen erzählten trotzdem freiwillig, was sie verwahrt hätten. Wie sicher ist ein Schließfach wirklich? Nach dem spektakulären Einbruch in den Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen fragen sich viele: Wie sicher ist ein Schließfach überhaupt? Schließfachexpertin Vera Nonn rät Kundinnen und Kunden, sich die Sicherheitsmaßnahmen vorher genau anzusehen. Entscheidend sei, welche Standards der Anbieter erfülle – und ob diese Standards nachweisbar seien. Kunde nach Millionen-Coup: "Fühle mich wie betäubt" Ein wichtiger Punkt ist laut Nonn die Zertifizierung. Dazu verweist sie auf den Verband der Sachversicherer (VdS). "VdS ist der Zertifizierungsstandard für Alarmsysteme unter anderem auch in Tresorräumen", erklärt sie. Der höchste Standard sei "VdS Widerstandsgrad X bis XIII". Grundsätzlich gelte: "Je höher der Standard, desto bessere, genauere Anlagen und schnellere Erkennung von potenziellen Einbruchsversuchen sind möglich." Das können Kunden vor Ort selbst prüfen Viele Sicherheitsdetails bleiben für Laien unsichtbar. Trotzdem können Kundinnen und Kunden laut Nonn einige Dinge selbst überprüfen – vor allem, wenn sie sich den Tresorbereich und die Zugangszonen anschauen. Neben einem hohen oder dem höchsten VdS-Sicherheitsstandard nennt Vera Nonn als Mindestanforderung Kameras im Tresorraum. Wichtig sei aber nicht nur die Kamera selbst, sondern die Überwachung: Die Aufnahmen sollten mit einem externen Kontrollraum verbunden sein, sodass ein Wachdienst live reagieren könne – etwa indem er bei Unregelmäßigkeiten die Polizei informiere. Auch Bewegungsmelder hält sie für zentral, sowohl im Tresorraum als auch in den Zugangsbereichen. Diese Melder könnten Kunden häufig erkennen. Darüber hinaus empfiehlt die Expertin Vibrations- beziehungsweise Körperschallmelder. Diese Technik kann leichteste Schwingungen in Wänden wahrnehmen und so Gefahren wie ein Bohren durch die Wand frühzeitig erkennen. Schließfach oder Tresor zu Hause – was ist sinnvoll? Viele Verbraucher stehen vor der Grundsatzfrage: Wertsachen lieber zu Hause lagern oder im Schließfach? Nonn empfiehlt eine praktische Abwägung. Sie rät, vor allem Dinge im Schließfach zu lagern, zu denen man nicht ständig Zugang benötigt. "Niemand möchte aus Bequemlichkeit jeden Tag zum Schließfachanbieter gehen", sagt sie. "Alles, was man häufig nutzt, bleibt eher zu Hause" und warnt zugleich: "Wer zu Hause Kunst, Schmuck, Bargeld oder Gold lagert, könnte damit Einbrecher anlocken – was die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs erhöht." Man sollte sich deshalb fragen, wie wohl man sich mit diesem Risiko fühlt. Letztendlich muss jeder selbst entscheiden, wie stark man seine Wertgegenstände schützen möchte und wie sehr man dem Anbieter vertraut. Ist eine Versicherung im Schließfachpreis schon enthalten? Viele Schließfachbesitzer gehen davon aus, dass mit dem Schließfach automatisch eine umfassende Versicherung verbunden ist. Doch das stimmt nicht immer – und die Deckungssummen unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich. Schließfach geplündert: Was das Finanzamt jetzt wissen will Bei CitySafes beispielsweise ist im Schließfachpreis eine versicherte Summe von 2.500 Euro enthalten, erklärt die Expertin. Das passe gut für kleinere Wertgegenstände, Münzen oder emotionale Wertsachen. Das Unternehmen arbeitet dabei mit der Axa zusammen. "Wer mehr absichern möchte, sollte eine zusätzliche Versicherung abschließen", so Nonn. Die höchste Versicherungssumme liege standardmäßig bei 150.000 Euro – das treffe laut Nonn auf rund 95 Prozent der Kunden zu. Wichtig zu wissen: Die Nachweispflicht gilt hier nachgelagert im Schadensfall. Bedeutet also: Erst wenn es zu Diebstahl oder Schaden kommt, verlangt die Versicherung Nachweise, damit sie den Wert ersetzt. Wann brauchen Kunden zusätzlichen Schutz? Sobald der Wert der Einlagerungen die Standarddeckung übersteigt, müssen Schließfachkunden individuell mit ihrer Versicherung klären, wie sie vorgehen sollen. Im Vergleich zur nachgelagerten Nachweispflicht erfolgt hier die Individualprüfung vorab, also bevor ein Schaden eintritt. Bei Banken läuft es aus Sicht von Vera Nonn häufig anders. Dort gebe es oft eine höhere Versicherungssumme, die standardmäßig enthalten ist – aber nicht immer. Medienberichten zufolge galt bei der Sparkasse Gelsenkirchen eine Obergrenze von 10.000 Euro. Bei der Commerzbank sind es beispielsweise 26.000 Euro. Gleichzeitig gebe es auch Banken, die gar keinen Versicherungsschutz anbieten, so die Expertin. Wer nicht über die Standardsumme hinaus versichert ist, geht im Schadensfall leer aus. Diese Nachweise brauchen Schließfachbesitzer im Ernstfall Kommt es zu einem Schaden, zählt am Ende nicht nur der Verlust – sondern auch, ob er sich belegen lässt. Nonn nennt als einfachsten Weg Kaufbelege: Sämtliche Arten von Dokumenten und Belegen könnten helfen, den Wert nachzuweisen. Wer zum Beispiel vor zehn Jahren Gold eingelagert und die Versicherungssumme nie angepasst habe, sollte das prüfen. Denn der Wert von Gold hat sich seitdem mehr als verdreifacht. Experten erwarten Kursgewinne: Warum Gold 2026 gefragt bleibt Goldkauf in Deutschland: Ab welchem Betrag droht Meldepflicht? Bei höheren Summen empfiehlt die Expertin ein Gutachten. Das könne besonders bei geerbtem Schmuck sinnvoll sein. Ein externes Wertgutachten helfe dabei, der Versicherung glaubhaft zu machen, dass der angegebene Wert tatsächlich dem Inhalt des Schließfachs entspricht. Außerdem rät Nonn zu Fotos der Wertgegenstände – am besten von dem Tag, an dem man sie ins Schließfach gelegt hat. Auch Zeugenaussagen könnten helfen, etwa wenn eine Person dabei war und bestätigen kann, was eingelagert wurde. Wer besonders hohe Werte absichern möchte, kann laut Nonn sogar über eine notarielle Beglaubigung vor Ort nachdenken. Dabei gelte aber immer die Frage: Lohnt sich der Aufwand? Bei Summen von mehr als einer halben Million Euro könne das sehr sinnvoll sein. Und was passiert bei Verdacht auf Geldwäsche? Viele Verbraucher gehen davon aus, dass der Inhalt eines Schließfachs grundsätzlich "unsichtbar" bleibe. Vera Nonn macht jedoch klar, dass Anbieter trotzdem Regeln einhalten müssen – vor allem beim Thema Geldwäsche. Sie sagt: Banken und private Schließfachanbieter haben Compliance-Richtlinien. "Wir können zwar entscheiden, wen wir als Kunden zulassen und wen nicht. Aber gleichzeitig schützt der Gesetzgeber die Privatsphäre. Wir dürfen Kunden nicht explizit fragen, was im Schließfach ist, es sei denn, es gibt einen konkreten Verdacht", erklärt sie. Man könne aber die Chancen minimieren, dass Schwarzgeld in Schließfächern lande. "Dafür kontrollieren wir Ausweise und prüfen, wer das Schließfach eröffnet hat. Außerdem akzeptieren wir keine Barzahlung. Kunden müssen per Sepa-Lastschrift zahlen – und zwar die Person, die das Schließfach mietet." Zudem könne man Auffälligkeiten über ein internes Warnsystem erkennen – etwa anhand der Größe des Schließfachs, der Häufigkeit der Besuche oder der Anzahl von Vollmachten. Dann sei der Anbieter auch berechtigt, Fragen zu stellen. Mitarbeitende seien zudem geschult, Nervosität oder ungewöhnliches Verhalten wahrzunehmen. Nach Sparkassen-Einbruch: Sicherheitsbewusstsein schärfen Ob der Einbruch in Gelsenkirchen durch andere Maßnahmen hätte verhindert werden können? Das lässt sich aus Sicht von Vera Nonn nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich hält sie Tresorräume weiterhin für sicher. Der Fall zeige aber, dass man jetzt genau aufarbeiten müsse, was da schiefgelaufen sei – und dann die Konsequenzen daraus ziehen, damit so etwas nicht noch einmal passiert. Die Expertin verweist darauf, dass es in Deutschland Tausende Tresorräume gebe, in denen Wertsachen sicher verwahrt werden. Aus ihrer Sicht hat der Fall aber auch eine Wirkung: Kundinnen und Kunden würden sich stärker bewusst machen, welche Sicherheitskriterien ihnen persönlich wichtig sind und könnten diese Kriterien bereits bei der Anmietung eines Schließfachs berücksichtigen.






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