Wer seinen Rausch im Auto ausschläft, will niemanden gefährden. Trotzdem kann es die Fahrerlaubnis kosten. Ein Detail gibt den Ausschlag. Der Kopf dröhnt, der Heimweg ist zu weit. Wer jetzt den Zündschlüssel in seiner Hosentasche lässt und sich stattdessen auf die Polster legt, handelt grundsätzlich legal. Doch die Behörden ziehen die Grenze zum Fahrversuch strenger, als viele ahnen. Entscheidend ist, wo Sie liegen Die Polizei prüft genau, wie sie jemanden im Wagen antrifft. Wer hinter dem Lenkrad sitzt, macht sich verdächtig. Steckt dann noch der Schlüssel im Schloss oder liegt er griffbereit, werten Beamte diese Situation oft als Vorbereitung zur Fahrt. Es drohen Konsequenzen wie bei einer echten Trunkenheitsfahrt. Wer die Rückbank nutzt, signalisiert hingegen: Ich nehme nicht am Verkehr teil. Geplante Weiterfahrt wird zum Problem Wie riskant das Schlafen im Auto sein kann, belegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 1 K 10622/17.TR). Polizisten fanden einen Mann schlafend in seinem Wagen. Ein Alkoholtest ergab 2,62 Promille. Er gab an, am Morgen mit dem Auto zur Arbeit fahren zu wollen. Diese Pläne hatten Folgen. Die Richter bestätigten die Anordnung einer MPU. Die Begründung: Wer massiv berauscht bereits die nächste Fahrt plant, kann Konsum und Verkehr nicht voneinander trennen. Die Fahrerlaubnisbehörde zweifelt dann an der Eignung des Fahrers, auch wenn er nie losfuhr. Zu viel Alkohol: Diese Folgen drohen Vergehen Punkte Bußgeld Fahrverbot Gegen 0,5-Promille-Grenze verstoßen Beim 1. Mal 2 500 Euro 1 Monat Beim 2. Mal 2 1.000 Euro 3 Monate Beim 3. Mal 2 1.500 Euro 3 Monate Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet (ab 0,3 Promille) 3 Entzug des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe Ab 1,1 Promille 3 Entzug des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe So schützen Sie Ihren Führerschein Damit die Nacht ohne Nachspiel bleibt, helfen drei Regeln: Abstand zum Steuer: Schlafen Sie auf der Rückbank oder dem Beifahrersitz. Schlüssel verstauen: Der Schlüssel gehört ins Handschuhfach, nicht ins Schloss. Restalkohol beachten: Wer am nächsten Morgen noch Alkohol im Blut hat, ist fahruntüchtig. Das Auto muss stehen bleiben. Wer diese Vorsicht nicht walten lässt, riskiert seine Lizenz, ohne auch nur einen Meter gefahren zu sein.