Angesichts des mehrtägigen Streiks im ÖPNV droht Stillstand. Doch was, wenn man auf Bus und Bahn angewiesen ist? Was Arbeitnehmer wissen sollten. Fast alle Bundesländer sehen sich am Freitag und Samstag mit einem Streik der Gewerkschaft Verdi konfrontiert. Zum Ausstand sind die Beschäftigten von Nahverkehrsunternehmen aufgerufen, also die Betreiber von Bussen, Tram- und U-Bahnen. Die Züge der Deutschen Bahn sind nicht betroffen. Für Arbeitnehmer ohne eigenes Auto kann das stressig werden. Und selbst wer auf das Auto ausweichen kann, dürfte Probleme bekommen. Schließlich dürften sich viele zusätzliche Pendler auf den Straßen tummeln. Was also tun, wenn Busse und Bahnen ausfallen? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen. Darf ich bei Streik zu spät kommen oder zu Hause bleiben? Nein. Auch wenn Mitarbeiter von Nahverkehrsunternehmen streiken und deshalb der ÖPNV weitgehend stillsteht, müssen Arbeitnehmer pünktlich beim Job erscheinen. "Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer , ob Streik oder nicht", sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. Denn bei einem Streik handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. In der Regel wird er rechtzeitig angekündigt, also etwa am Vortag oder sogar noch früher. Übernimmt der Arbeitgeber anfallende Transportkosten? Nein, auch damit hat der Arbeitgeber nichts zu tun. Wer beispielsweise auf Carsharing ausweicht oder ein Taxi bestellt, tut das auf eigene Kosten. Das sei zumutbar, so Oberthür. Arbeitgeber können diese Leistung aber natürlich von sich aus anbieten. Habe ich bei Streik Anspruch auf Homeoffice? Ist Homeoffice sowieso schon Praxis im Arbeitsalltag, haben Sie gute Chancen, das auch am Streiktag gestattet zu bekommen. In diesem Fall dürfte der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet sein, das Arbeiten im Homeoffice aus zu ermöglichen . Am besten sprechen Sie das Thema bei Ihrem Vorgesetzten an. Rechtsprechung gibt es hierzu bislang allerdings noch nicht. Müssen Kinder zur Schule, wenn der Nahverkehr streikt? Genauso wie Streik kein hinreichender Grund dafür ist, dass Angestellte der Arbeit fernbleiben, dürfen auch Schüler nicht den Unterricht sausen lassen. Denn die staatliche Schulpflicht gilt grundsätzlich auch bei Streiks im öffentlichen Nahverkehr. Allerdings darf jede Schule für sich entscheiden, ob sie betroffene Schüler vom Unterricht befreit. Gerade auf dem Land sind die Ausweichmöglichkeiten begrenzt, wenn Busse ausfallen und die Wege nicht mal eben mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu bewältigen sind.