Einspeisevergütung wird abgeschafft: Diese Solar-Anlagen sind betroffen
Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom. Seit über 20 Jahren gibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Bau und Vergütung von erneuerbaren Energien und den Anlagen zu ihrer Gewinnung reguliert. In der aktuellen Fassung dieses Gesetzes ist auch festgeschrieben, dass private Solaranlagen eine spezielle Förderung erhalten: die Einspeisevergütung . Demnach bekommen Eigentümer einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) einen festen Betrag pro Kilowattstunde Strom, die sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Vergütung können Betreiber 20 Jahre lang bekommen. Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) möchte die Solarförderung beenden und plant voraussichtlich die Abschaffung der Einspeisevergütung ab 2027 . Das bereitet einem t-online-Leser Sorge: " Meine Solaranlage besteht seit 2014," schreibt er der Redaktion. "Bleibt die Einspeisevergütung die vollen 20 Jahre bestehen?" Abschaffung der EEG-Förderung gilt nur für neue Anlagen Die Antwort ist: ja. Die Abschaffung der EEG-Förderung wird nur für neue PV-Anlagen gelten, bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz. Dieser ist fest im EEG verankert. Auch bei vergangenen Änderungen am EEG wurde nie am Bestandsschutz gerüttelt, sodass man davon ausgehen kann, dass das auch bei der anstehenden Novelle der Fall sein wird. Würde eine Regierung doch versuchen, an der Einspeisevergütung für Bestandsanlagen etwas zu verändern, wäre dies verfassungsrechtlich extrem heikel. Solche rückwirkenden Änderungen an Gesetzen wurden bisher immer vom Bundesverfassungsgericht abgestraft. Der betroffene Leser kann sich demnach sicher sein, dass er 20 Jahre lang – in seinem Fall also bis Ende 2034 – die zugesicherte Einspeisevergütung erhalten wird. Auch wer 2026 noch eine neue PV-Anlage installieren lässt, kann sich sicher sein, dass er bis Ende 2046 die vereinbarte Einspeisevergütung erhalten wird . Nach Ablauf der 20-jährigen Garantiezeit können Solaranlagen-Besitzer ihren Strom immer noch ins Netz einspeisen, erhalten dafür aber deutlich weniger Geld. Wie viel genau hängt vom Börsenstrompreis ab und wird nach dem sogenannten Jahresmarktwert für Solar berechnet. 2025 lag dieser bei 4,51 Cent/kWh. Für 2026 werden die Werte noch bekannt gegeben. Für den Verkauf des Solarstroms berechnen die Netzbetreiber noch eine zusätzliche Gebühr, die 2026 bei 0,23 Cent/kWh liegt. Ob diese Regeln auch für Anlagen im Jahr 2035 noch gelten werden, steht nicht fest. Die bisherige Praxis gilt erst mal bis 2032. Ü20-Anlagen können auf Eigenverbrauch umstellen Wer eine Solaranlage besitzt, die älter als 20 Jahre ist und somit die Förderung verliert, kann auch auf Eigenverbrauch umrüsten . Dazu müssen Sie, wenn Sie bisher den vollen Strom eingespeist haben, eine Änderung am Zählerschrank vornehmen lassen. Dann kann der selbst erzeugte Strom in den Stromkreis des Hauses fließen. Sie speisen dann nur noch den überschüssigen Strom ein. Um möglichst viel vom eigenen Strom zu verbrauchen, kann sich der Kauf eines Heimspeichers zusätzlich lohnen. Der speichert den überschüssigen Strom erst ein, damit Sie ihn zum Beispiel in den Abendstunden verbrauchen können. Wer noch Großverbraucher wie ein Elektroauto zu Hause hat, kann mit Solarstrom auftanken und an sonnenreichen Tagen fast kostenlos unterwegs sein.
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