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Justizministerin Stefanie Hubig: "Wir dürfen keine Angst haben"

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Wie will die Bundesregierung mit US-Präsident Donald Trump umgehen? Und wie mit der AfD? Justizministerin Stefanie Hubig steht t-online Rede und Antwort. Stefanie Hubig empfängt in ihrem Büro im obersten Stock des Justizministeriums. In dem großen, hellen Raum stehen in einem Regal an der Wand Gesetzesbücher, Akten und mehrere Gruppenfotos. Hubig ist auf diesen Fotos meist gar nicht zu sehen. Und doch dokumentieren sie ihre bisherigen Stationen in der Politik: Die Kollegen aus ihrer Zeit als stellvertretende Büroleiterin unter Ex-Justizministerin Brigitte Zypries. Die rheinland-pfälzische Landesregierung um Malu Dreyer , unter der Hubig Bildungsministerin war. Und eine Luftaufnahme aus der Zeit nach dem Ende der Coronapandemie: Eine Schulklasse, die sich so aufstellt, dass aus der Höhe das Wort "Danke" zu lesen ist. Eine Teamplayerin sei sie, sagt die SPD-Politikerin. Im Team zu spielen ist aber auch in der aktuellen Regierungskoalition oft eine Herausforderung: Bei vielen Themen vertreten SPD und Union verschiedene Linien, setzen verschiedene Akzente – auch bei Themen, die Hubigs Ressort betreffen. Ein Gespräch über Meinungsfreiheit und Völkerrecht sowie den Umgang mit der AfD , Donald Trump und der neuen US-Regierung. t-online: Frau Hubig, die USA haben in der Vergangenheit schon Dänemark und Grönland bedroht. Nun haben sie gerade mit Israel den Iran angegriffen. Ihre Einschätzung als Justizministerin, bitte: Ist das Vorgehen gegen den Iran ein Verstoß gegen das Völkerrecht? Stefanie Hubig: Das Mullah-Regime hat über Jahrzehnte Terror, Unterdrückung und Unrecht über die Iranerinnen und Iraner gebracht. Wir sehen, dass viele Iranerinnen und Iraner auf ein Ende des Mullah-Regimes hoffen und auf ein Leben in Freiheit. Und zugleich: Das völkerrechtliche Gewaltverbot, die territoriale Unabhängigkeit und die politische Integrität eines souveränen Staates sind zu achten. Dass das Recht zur Selbstverteidigung hier greift, wurde aus Sicht vieler Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler bisher nicht dargelegt. Auf Dauer bringt uns nicht das Recht des Stärkeren weiter. Als Justizministerin ist für mich klar: Unser Ziel muss es sein und bleiben, der Stärke des Rechts zur Geltung zu verhelfen. War das Vorgehen im Iran denn ein solcher Verstoß gegen das Völkerrecht? Verhandlungen sind immer besser als Bomben. Wichtig ist, dass es zurück an den Verhandlungstisch geht. Am Ende leiden im Krieg immer die Menschen, die am wenigsten dafür können. Eine Eskalation und ein Flächenbrand in der gesamten Region müssen unbedingt verhindert werden. Deswegen noch einmal: Das Völkerrecht ist der Fortschritt des 20. Jahrhunderts. Eine regelbasierte Welt ist auf Dauer eine friedlichere Welt. Irritieren Sie dann nicht Äußerungen des Bundeskanzlers, der jetzt sagt, es sei nicht die Zeit für Belehrungen? Auch ich werde niemanden belehren. Das ist nicht meine Art. In solch schwierigen Situationen müssen wir viele Aspekte berücksichtigen und Interessen ausgleichen. Sie können sich sicher sein: Wir sind uns in der Regierung über die Bedeutung des Völkerrechts völlig einig. Deutschland stellt aktuell keinen Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und wird nun auch keinen Kandidaten ins Rennen schicken. Das Auswärtige Amt hat das damit begründet, dass man gerade Prioritäten auf andere internationale Posten legt. Ist das aus Ihrer Sicht in dieser Lage die richtige Entscheidung? Nun – ich kann die Entscheidung nachvollziehen. Deutschland strebt einen Sitz im UN-Sicherheitsrat an, darauf legen wir unseren Fokus. Und dieses Ziel unterstütze ich aus voller Überzeugung. Es bringt nichts, sich auf viele Posten zu bewerben und am Ende keinen zu bekommen. Das heißt aber nicht, dass diese Entscheidung für immer gilt. Wie heißt es beim Fußball? Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Wie ist denn Ihr Verhältnis zur US-Regierung und speziell zur US-Justizministerin Pam Bondi? Die USA sind einer unserer wichtigsten Partner. Wir haben in den letzten 80 Jahren enorm von den USA profitiert. Und es gibt nach wie vor sehr enge Verbindungen zwischen uns. Aber politisch blicke ich auf viele Entwicklungen in den USA mit Sorge – gerade mit Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz. Uns trennt heute mehr als noch vor wenigen Jahren. Trotz aller Differenzen ist es natürlich wichtig, dass wir im Gespräch bleiben. Nicht zuletzt, weil es vielfältige Verbindungen auf allen Ebenen gibt. Das ist mein Anspruch. Wechseln wir zur Innenpolitik . Der Verfassungsschutz hat im Rechtsstreit gegen die AfD gerade eine herbe Klatsche kassiert. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Der Inlandsnachrichtendienst darf die AfD nicht als "gesichert rechtsextrem" einstufen , wie er es im Mai 2025 getan hat. Wie fatal ist das für das Vertrauen in die Institutionen in Deutschland? Die Entscheidung zeigt doch gerade, dass wir in einem funktionierenden Rechtsstaat leben: Die Justiz ist unabhängig. Sie trifft Entscheidungen allein nach Maßgabe der Gesetze. Und völlig frei von der Frage, ob und wem die Entscheidung nutzt oder gefallen wird. Es wäre gut, wenn das alle und gerade auch die AfD ausnahmslos so sehen würde. Gerade auch bei Urteilen, die ihnen nicht gefallen. Und wenn man ganz nüchtern auf die Entscheidung des VG Köln schaut, stellen wir fest: Die AfD hat nicht besonders viel gewonnen: Sie bleibt ein rechtsextremistischer Verdachtsfall. Das Gericht hat im Übrigen festgestellt, dass die AfD teilweise offen politische Forderungen vertritt, die mit der Menschenwürde unvereinbar sind. Das sollten sich alle sehr klar machen. Das wird jetzt in der Hauptsache gründlich zu prüfen sein. Das Bundesinnenministerium hat entschieden, nicht gegen den Eilentscheid vorzugehen , sondern sich auf das Verfahren in der Hauptsache zu konzentrieren. Ist das aus Ihrer Perspektive als erfahrene Juristin, als ehemalige Staatsanwältin, ein kluger Weg? Es gibt im Bundesamt für Verfassungsschutz viele kluge Juristinnen und Juristen, die sich darüber Gedanken gemacht und das geprüft haben. Da mische ich mich nicht ein. Entscheidend ist, dass man im Hauptsacheverfahren noch weitere Punkte und Argumente äußern kann: zum Beispiel neues Material und aktuelle Erkenntnisse. Scharfe Kritik wird an Ihrer Parteikollegin Nancy Faeser geübt, der vorherigen Bundesinnenministerin. Sie hat sehr kurz vor Ende ihrer Amtszeit darauf gedrängt, die Einstufung des Verfassungsschutzes als "gesichert rechtsextrem" zu veröffentlichen. Dabei soll schludrig gearbeitet und das Gutachten zum Beispiel nicht noch einmal im Ministerium überarbeitet worden sein. Ein Fehler von Faeser, der sich nun rächt? Es steht mir nicht zu, das zu beurteilen. Hinterher sind vermeintlich alle schlauer – aber das letzte Wort ist ja noch nicht gesprochen. Trotz der aktuellen Gerichtsentscheidung rufen nicht wenige Linke, Grüne und auch SPDler jetzt und sofort weiter nach einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. Halten Sie das für klug? Meine Meinung dazu hat sich nicht geändert: Wir sollten ein Verbotsverfahren nicht vom Tisch nehmen, nur weil es politisch schwierig werden könnte. Zugleich müssen wir in solch zentralen, juristisch komplexen und politisch heiklen Fragen besonders sorgfältig vorgehen. Damit ist ein Verbotsverfahren aber ja nun nicht mehr nur politisch, sondern auch juristisch schwierig. Ein Verbotsverfahren ist immer auch juristisch anspruchsvoll – und das aus gutem Grund. Es ist eines der schärfsten Schwerter unserer wehrhaften Demokratie. Auch Juristinnen und Juristen kommen mitunter zu unterschiedlichen Ergebnissen. Was für die einen ein klarer Beleg ist, bewerten die anderen als zu schwach. Im Hinblick auf die Demokratie steht immer wieder auch der Paragraf 188 in der Kritik – der sogenannte Politikerbeleidigungsparagraf. Spitzenpolitiker nutzen ihn, um Strafanzeigen zu stellen. Wie oft haben Sie ihn schon angewendet? Seit ich Bundesjustizministerin bin, habe ich noch nie jemanden angezeigt. Davor war ich neun Jahre lang Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz, auch während der Corona-Zeit. Sie können sich vorstellen, dass ich da einiges abbekommen habe. Ein einziges Mal habe ich Anzeige erstattet. Damit muss man umgehen. Aber Kommunalpolitikerinnen und -politiker, die ehrenamtlich arbeiten, sind regelmäßig wüsten Beschimpfungen und Bedrohungen ausgesetzt. Der brutale Mord an Walter Lübcke hat gezeigt, zu welcher Gewaltspirale ein vergifteter und hasserfüllter Ton führen kann. Die Ausweitung von Paragraf 188 StGB im Jahr 2021 war eine direkte Reaktion darauf. Aber natürlich müssen wir uns fortwährend fragen, ob wir damit das Richtige erreichen, oder ob es einer Korrektur bedarf. Wissen Sie, wie viele Kommunalpolitiker den Paragraf 188 bereits genutzt haben? "Nutzen" führt hier in die Irre. Nicht selten liegt den Fällen keine Anzeige der Politikerinnen und Politiker selbst zugrunde. Die Verurteilungen auf der Grundlage von Paragraf 188 StGB haben insgesamt deutlich zugenommen. Wir reden hier aber von gut 300 Fällen in 2024. In wie vielen Fällen es bei den Betroffenen um Kommunalpolitikerinnen oder -politiker geht, wird statistisch nicht erfasst. Ist es wirklich notwendig, Politikern mit dem Paragrafen einen Sonderschutz zu verleihen? Beleidigung ist ohnehin strafbar. Niemand beansprucht einen pauschalen Sonderschutz. Politiker vertreten den Staat – sie sind von uns gewählt. Und wir müssen uns darauf verlassen können, dass ihre politische Arbeit nicht lahmgelegt wird. Gerade durch soziale Medien sind sie oft heftigsten Angriffen ausgesetzt. Ich gebe Ihnen aber insoweit Recht: Öffentlich diskutiert werden vor allem Fälle, die in der Regel grenzwertig erscheinen, manche lassen sich von der Ferne kaum nachvollziehen. Aber auch hier gilt: Der Rechtsstaat funktioniert und gewährleistet, dass solche Entscheidungen korrigiert werden können. Sie planen ein digitales Gewaltschutzgesetz, um sogenannte bildbasierte sexualisierte Gewalt besser ahnden zu können. Wie ist der aktuelle Stand, wann kommt das Gesetz? Das Gesetz will ich noch im Frühjahr vorlegen. Niemand muss sich gefallen lassen, durch üble Verleumdungen oder Fake-Bilder im Internet herabgewürdigt zu werden. Betroffene müssen ihre Rechte einfach einklagen können – und schnell erreichen können, dass die Verbreitung entsprechender Inhalte gestoppt wird. Eine Klarnamenpflicht im Netz lehnen Sie ab. Wie sollen strafbare Äußerungen im Netz dann geahndet werden? Im Dezember haben wir einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen veröffentlicht, der nun bald ins Kabinett kommt. Die IP-Adressen aller Nutzer werden dann für drei Monate gespeichert – das sind oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Eine Klarnamenpflicht bringt uns nicht so viel weiter, sondern beeinträchtigt hingegen viele Betroffene, die die Anonymität brauchen, um sich zu sensiblen, oft persönlichen Themen auszutauschen. Beim digitalen Gewaltschutz sind Sie auch auf die Kooperation der Plattformbetreiber angewiesen. Stellen Sie sich schon jetzt auf massive Gegenwehr von Elon Musk und Co. ein? Das gehört vielleicht auch dazu, soll uns aber nicht abhalten, das Richtige zu tun. Es geht darum, digitale Räume sicher zu machen – und zwar so, dass die Meinungsfreiheit gewahrt bleibt und gleichzeitig niemand durch digitale Gewalt verdrängt wird. Die Geltung des Rechts darf nicht davon abhängen, ob sie einflussreichen Menschen und Konzernen gefällt oder nicht. US-Präsident Trump schreit bei jeder Form von Regulierung sozialer Netzwerke: Einschränkung der Meinungsfreiheit! Es handelt sich zumeist um US-Unternehmen, die Trump schützen will. Er droht mit Zöllen und anderen Repressalien. Hat Europa mit der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen in der aktuellen Weltlage überhaupt die Stärke, sich gegen die Amerikaner durchzusetzen? Natürlich: Es gibt rechtliche Regeln. Und diese Regeln wendet die EU-Kommission an. Die sind im Übrigen dazu da, die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte im Netz zu schützen. Ich bin überzeugt: Wenn die Europäische Union Einigkeit und Stärke zeigt, sendet das ein starkes Signal, das in der Welt wahrgenommen wird. Wir müssen mit Augenmaß vorgehen, nicht mit dem Kopf durch die Wand. Aber wir dürfen auch keine Angst haben. Angst ist nie ein guter Ratgeber. Das Bundesinnenministerium prüft derzeit, ob die US-amerikanische Datenanalyse-Software von Palantir bundesweit eingesetzt werden soll. Palantir wurde von dem Rechtslibertären Peter Thiel mitbegründet und steht scharf in der Kritik. Sie und ihre Partei haben sich dagegen ausgesprochen. Wie reagiert Bundesminister Dobrindt auf ihr klares Nein? Alexander Dobrindt und ich haben einen sehr guten Austausch miteinander. Wir haben gemeinsam schon vieles auf den Weg gebracht. Wir sind uns völlig einig, dass die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft, bessere digitale Ermittlungsbefugnisse brauchen. Bei der Anwendung von automatisierter Datenanalyse geht es zum einen darum, Persönlichkeitsrechte ausreichend zu schützen, und zum anderen um die Frage, ob sich Bundesbehörden in diesem sensiblen Bereich technologisch abhängig machen sollten. Ich sehe daher nicht, dass Palantir für den Bund kommt. Wir brauchen digitale Souveränität und eigene Produkte. Das geht alles nicht von heute auf morgen, aber im IT-Bereich sind die Entwicklungen rasant. Aber gibt es aktuell überhaupt europäische Alternativen zur Palantir-Software? Ist das nicht eine Nebelkerze? Keine Software ist aktuell so leistungsfähig. Selbst unter Experten gibt es dazu unterschiedliche Positionen. Und gerade der Bundesinnenminister treibt die digitalen Kompetenzen der Sicherheitsbehörden mit großem Einsatz voran. Jetzt kommt es aber erst einmal darauf an, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, auf die sich eine automatisierte Datenanalyse stützen kann. Dass ein solches Gesetz selbstverständlich die Vorgaben einhalten muss, die das Grundgesetz vorsieht, ist dabei wohl selbstverständlich. Frau Hubig, danke für das Gespräch.






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