Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um höhere Kosten für WLAN und Festnetz. Wer im Homeoffice arbeitet, weiß: Ohne eine stabile und schnelle Internetverbindung geht es oft nicht. Doch auch im privaten Umfeld ist das Internet fester Bestandteil geworden: Egal, ob Sie online einkaufen, einen Film streamen oder etwas recherchieren möchten. Umso ärgerlicher, wenn der Telefonanbieter unerwartet die Grundgebühr erhöht. So erging es einer t-online-Leserin: Seit 2016 ist sie Kundin von O2, einer Marke des Telekommunikationsunternehmens Telefónica, und zahlte stets knapp 30 Euro für ihren DSL- und Festnetzanschluss. Im vergangenen Herbst erhielt sie dann eine Rechnung über knapp 32 Euro – pro Monat sollte der Anschluss nun zwei Euro mehr kosten. Allerdings habe sie der Anbieter nicht über die Preiserhöhung informiert. Nun möchte sie wissen: "Kann ich nachträglich widersprechen?" Grundsätzlich "sind einseitige Preiserhöhungen dann zulässig, wenn sich der Anbieter dieses Recht vertraglich vorbehalten hat und er mindestens einen, maximal zwei Monate vorher formgerecht über die Änderungen informiert hat", heißt es vom Verbraucherzentrale Bundesverband. "Kunden steht dann ein Sonderkündigungsrecht zu." Auf Nachfrage erklärt O2 t-online, man habe Kunden fristgerecht per E-Mail oder per Brief über die Preiserhöhung informiert und ihnen eingeräumt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder der Erhöhung zu widersprechen. Im Falle der Leserin ging die E-Mail aber offenbar nicht zu. Auch andere Kunden berichten im Onlineforum des Telefonanbieters, sie hätten keine Nachricht über die Preiserhöhung erhalten – und damit keine Möglichkeit gehabt, dieser zu widersprechen. Vertrag läuft zu alten Kosten weiter Abschließend klären lässt sich der Sachverhalt vermutlich nicht. Auf die Frage, warum man Kunden nicht zusätzlich zur E-Mail eine Nachricht im Online-Kundenbereich eingestellt habe, um die wichtige Vertragsänderung nachweislich zu kommunizieren, hat sich Telefónica auch auf mehrfache Nachfrage nicht geäußert. Die Leserin hatte am Ende dennoch Erfolg: Nach mehrfachem Nachhaken beim Kundenservice hat O2 den nachträglichen Widerspruch zur Preiserhöhung akzeptiert und die Mehrkosten gutgeschrieben. t-online bestätigt der Anbieter: Bei Kunden, die ihr Widerspruchsrecht ausgeübt haben, "läuft der Vertrag zu den alten Konditionen weiter." Eine Kündigung seitens O2 müssen Internetnutzer also nicht befürchten.