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Befristeter Arbeitsvertrag: Diese Änderungen sollen 2027 gelten

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Die Bundesregierung will es Arbeitgebern ermöglichen, ihre Angestellten länger zu befristen. Das könnte auch Arbeitsverträge betreffen, die im nächsten Jahr eigentlich entfristet werden. Die Koalition aus Union und SPD hat sich auf ein Reformpaket geeinigt, das Deutschland wieder zu mehr Wachstum bringen soll. Eines der größten Vorhaben betrifft die Reform der Rente : Die Koalition will die Vorschläge der Rentenkommission aus der vergangenen Woche vollständig umsetzen. Das betrifft insbesondere die Anpassung des Renteneintrittsalters , die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente und die Einführung einer Kapitalrente für alle gesetzlich Versicherten . Doch beim Koalitionsgipfel ging es auch um andere Themen. Die Einkommensteuer soll nach unten angepasst werden , im Gegenzug sollen die Reichen etwas mehr zahlen. Und auch beim Arbeitsrecht soll es Anpassungen geben: Hochverdiener ab einem Gehalt von rund 15.000 Euro im Jahr sollen einfacher zu kündigen sein . Zudem soll es Unternehmen möglich sein, Beschäftigte länger in befristeten Arbeitsverträgen zu halten. Bisher dürfen Beschäftigte maximal zwei Jahre befristet werden Nach aktuellem Recht dürfen Beschäftigte maximal 24 Monate ohne konkreten Grund ("sachgrundlose Befristung") befristet angestellt sein, danach müssen sie entweder entfristet werden, oder der Vertrag läuft aus. Es ist auch möglich, Angestellten einen Vertrag mit kürzerer Befristung zu unterbreiten und diesen bis zu dreimal zu verlängern. Auch dann dürfen die zwei Jahre maximaler Befristung aber nicht überschritten werden. Ausnahmen gibt es für neue Unternehmen, die seit weniger als vier Jahren bestehen: In diesen Firmen sind befristete Anstellungen bis zu vier Jahre lang zulässig. Auch für ältere Arbeitnehmer gibt es Ausnahmen, ab dem 52. Lebensjahr können sie sogar fünf Jahre lang sachgrundlos befristet angestellt sein. Die Koalition plant nun, diese sachgrundlose Befristung grundsätzlich für 48 Monate, also auf insgesamt vier Jahre, auszuweiten. Ein Arbeitsvertrag kann bis zu sechsmal innerhalb dieser Zeit verlängert werden. Paukenschlag: Arbeitnehmer können mehrmals befristet neu eingestellt werden Zudem soll es Unternehmen ermöglicht werden, denselben Arbeitnehmer erneut befristet neu einzustellen. Das ist nach aktuellem Recht nicht erlaubt, es sei denn, die vorherige Einstellung liegt schon lange zurück. Das nennt sich "Vorbeschäftigungsverbot". Wie genau die Koalition die Lockerung des Vorbeschäftigungsverbots auslegt, könnte erhebliche Folgen haben. So könnte sie so ausgestaltet sein, dass eine Person, die vor kurzer Zeit schon mal befristet bei einem Unternehmen eingestellt war, nun wieder zurückkehren kann in eine erneut befristete Stelle. Wie lange die "Pause" beim alten Arbeitgeber sein muss, wäre dann von großer Bedeutung: Sind es zwei Jahre oder nur zwei Monate? Bei Zweiterem wären Kettenbefristungen wieder möglich, also: Nach einer kurzen Pause kehrt ein befristet Beschäftigter zurück in eine neue befristete Anstellung. Theoretisch wäre es dann möglich, einen Arbeitnehmer nach einer 48-monatigen Befristung erneut befristet einzustellen. Die Regelung soll nach dem Willen der Koalition zunächst nur bis zum 31. Dezember 2030 gültig sein, danach würde also wieder altes Recht gelten. Es sei denn, die nächste Bundesregierung passt die Regelung erneut an. Betroffen sein sollen alle Arbeitnehmer, die in diesem Zeitraum (also ab Inkrafttreten bis Ende 2030) befristet angestellt werden. Unklar ist, was für jene gilt, deren befristete Arbeitsverträge nach Inkrafttreten der Neuregelung auslaufen. Auch hier könnte es beim Gesetzesentwurf spannend werden: Möglich wäre, dass die Regierung das neue Gesetz so formuliert, dass diese Gruppe noch nach altem Recht behandelt werden muss, die längeren Fristen also nur für Ersteinstellungen bei einem ganz neuen Arbeitgeber gelten können. Dies wäre üblich, aber nicht zwingend erforderlich. Wer also heute befristet angestellt ist, aber zum Beispiel 2027 eigentlich einen neuen, unbefristeten Vertrag bekommen müsste, sollte auf dieses Gesetzesverfahren genau Acht geben. Entscheidend wird sein, ob die Regierung das Vorbeschäftigungsverbot auch für Bestandsverträge lockert. Ist das der Fall, könnte ein Arbeitgeber alle bestehenden befristeten Verträge auslaufen lassen und dann dieselben Mitarbeiter zu den neuen Konditionen wieder einstellen. Merz spricht von "gelösten Fesseln" Bei der Vorstellung ihrer Ergebnisse sagte Bundeskanzler Friedrich Merz , dass die Ausweitung der Befristungsmöglichkeiten besonders wichtig sei. "Wir sorgen für mehr Beweglichkeit unserer Unternehmen", so der Kanzler. An die Unternehmen adressiert sagte Merz: "Wir beginnen, die Fesseln zu lösen." CSU-Chef Markus Söder sprach von einem "zentralen Element". "Diese Befristungen auszuweiten, wird ein zentrales Instrument sein, (...) neue Arbeitsplätze zu schaffen und auch alte zu halten." Die Gewerkschaften kritisierten die Ausweitung der Befristungen als "unnötigen Einschnitt", wie DGB-Chefin Yasmin Fahimi, oder als "nicht akzeptabel", wie Verdi-Chef Frank Werneke. "Die Ausweitung des Zeitraums für sachgrundlose Befristungen verlagert das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten", kritisierte Werneke. Dagegen lobte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger: "Erstmals seit Jahrzehnten kommt es mit der Ausweitung der sachgrundlosen Befristung zu einer Flexibilisierung im Arbeitsrecht." Millionen Menschen in Deutschland arbeiten nur mit einem befristeten Vertrag, wenn über die Jahre der Anteil auch zurückgegangen ist. Laut Statistischem Bundesamt sank der Anteil atypischer Beschäftigung (alles, was von der unbefristeten Vollzeitstelle abweicht) an den Erwerbstätigen von fast 23 Prozent 2010 auf 17 Prozent 2024. Der Anteil befristet Beschäftigter sank in der Zeit dabei von rund 8 auf 6 Prozent. Bei den Teilzeitbeschäftigten gab es einen Rückgang von 14 auf 11, bei geringfügig Beschäftigten von 7 auf 4 Prozent. 2025 blieb die atypische Beschäftigung bei einem Anteil von rund 17 Prozent.






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