Wer in Deutschland Kinder hat, kann in der Regel mit Unterstützung vom Staat rechnen. Für Beamte gibt es neben dem Kindergeld noch ein Extra. Wer Kindergeld bekommt, ist klar geregelt: Eltern haben Anspruch darauf, wenn ihr Kind jünger als 18 Jahre ist, sie es regelmäßig versorgen, es in ihrem Haushalt lebt und ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen , Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist. Es ist dabei egal, wie viel sie verdienen und ob sie Arbeitnehmer oder Beamte sind. Kindergeld fließt zudem auch für ältere Kinder bis 25 Jahre, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden, oder für Kinder bis 21 Jahre, wenn sie arbeitslos sind. Auch für Stiefkinder, Pflegekinder oder Enkelkinder gibt es Kindergeld, wenn die genannten Bedingungen zutreffen. Die Zahlung beträgt seit 1. Januar 2026 259 Euro pro Monat und Kind. Auch das ist für alle Berufsgruppen gleich. Trotzdem erhalten Beamte mehr Geld für ihre Kinder, denn zusätzlich zum regulären Kindergeld profitieren sie noch vom Familienzuschlag. Dieser ist keine eigene Sozialleistung, sondern Teil der Beamtenbesoldung. Er soll die besondere Stellung und Verantwortung von Beamten berücksichtigen. Die Höhe des Familienzuschlags variiert je nachdem, wo eine Beamtin oder ein Beamter beschäftigt ist. Wie hoch ist der Familienzuschlag für Beamte? Für Beamte beim Bund gilt zum Beispiel, dass sie beim Familienzuschlag in die Stufe 2 eingeteilt werden, sofern sie verheiratet oder verpartnert sind und Kinder haben. Dann gibt es bei einem Kind jeden Monat 336,35 Euro zusätzlich zum Grundgehalt (vorläufig gültig seit 1. Mai 2026). Der Familienzuschlag erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind um 154,99 Euro, für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 482,89 Euro. Wer also drei Kinder hat, bekommt als Bundesbeamter zusätzlich zum Kindergeld noch einmal 974,23 Euro im Monat. Bei Teilzeit wird der Familienzuschlag prozentual angepasst. Überdies gibt es Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A3 bis A5 und für Anwärter des einfachen Dienstes im niedrigen ein- bis zweistelligen Bereich. Die Besoldungsgruppen A3 bis A8 erhalten zudem einen Anrechnungsbetrag von 152,76 Euro und in den Besoldungsgruppen A9 bis A12 gibt es 162,16 Euro. Ist der Dienstherr eines Beamten nicht der Bund, sondern ein Bundesland, gelten abweichende Regelungen. Bayern beispielsweise teilt seine Beamten in sogenannte Ortsklassen ein, die den unterschiedlich hohen Wohnkosten Rechnung tragen sollen. Je nach Ortsklasse erhalten bayerische Beamte folgende Zuschläge (vorläufig gültig ab 1. Oktober 2026): für ein Kind: zwischen 346,98 Euro und 546,06 Euro für zwei Kinder: zwischen 506,90 Euro und 784,86 Euro für das dritte Kind: zuzüglich zwischen 495,64 Euro und 574,59 Euro für jedes weitere Kind: zuzüglich zwischen 593,37 Euro und 835,19 Euro Anders als beim Bund addieren sich die Zuschläge fürs erste und zweite Kind nicht, sondern Familien mit zwei Kindern erhalten dann nur bis zu 784,86 Euro extra. Ab dem dritten Kind wird jedoch wieder addiert. Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie wohnen in München und haben drei Kinder. Da die bayerische Landeshauptstadt der höchsten Ortsklasse zugeordnet ist, gelten die jeweils höchsten Familienzuschläge. Für die ersten zwei Kinder erhalten Sie damit 784,86 Euro pro Monat, für das dritte Kind gibt es noch einmal 574,59 Euro obendrauf. Macht also eine Gehaltserhöhung von 1.359,45 Euro pro Monat, weil Sie drei Kinder haben. Sind Sie verheiratet, bringt Ihnen das weitere 170,26 Euro im Monat. Lesen Sie auch: Wie viel Steuern zahlen Beamte? 2.306,71 Euro statt 777 Euro Rechnet man nun noch das klassische Kindergeld von insgesamt 777 Euro für drei Kinder hinzu, kommt ein verheirateter Beamter in München auf insgesamt 2.306,71 Euro an staatlichen Zuwendungen im Monat. Für einen verheirateten Arbeitnehmer mit drei Kindern in derselben Stadt bliebe es bei den 777 Euro. Eine Ausnahme gibt es aber auch für Arbeitnehmer mit Kindern: Reicht das Einkommen nicht für die ganze Familie, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld der Kinderzuschlag beantragt werden. Wird dem stattgegeben, erhalten Arbeitnehmer maximal 297 Euro im Monat zusätzlich pro Kind.