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Prozessauftakt: Schwiegervater getötet? Angeklagter bestreitet Vorwürfe

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Mit schwersten Verletzungen wird ein 92-Jähriger tot aufgefunden. Sein Schwiegersohn steht im Verdacht, ihn getötet zu haben. Vor Gericht gibt er sich als aufopferungsvoller Familienmensch.

Zum Auftakt des Mordprozesses um den Tod seines Schwiegervaters vor dem Landgericht in Potsdam hat der 52-jährige Angeklagte die Vorwürfe von sich gewiesen. Es handele sich um unzutreffende Vorwürfe, ließ er durch seinen Verteidiger vorlesen, bevor er selbst lange zu Wort kam. Der Umgang mit seinem Schwiegervater sei grundsätzlich liebevoll und respektvoll gewesen. Es habe zwar verbale Auseinandersetzungen gegeben, körperliche Übergriffe hätten jedoch nicht stattgefunden.

Laut Anklageschrift soll der Angeklagte mit deutscher Staatsangehörigkeit seinen damals 92-jährigen pflegebedürftigen Schwiegervater zu Beginn dieses Jahres aus „Verachtung“ getötet haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von schwersten Verletzungen, die durch Tritte und Schläge zugefügt wurden. Das Gesicht des alten Mannes sei zertrümmert gewesen, Zungenbein und Kehlkopf gebrochen, Hauptschlagader aufgetrennt. Der Mann starb letztlich an Verletzungen im Brustbereich.

Angeklagter pflegte 92-Jährigen

Der 52-jährige Angeklagte lebte gemeinsam mit seiner dementen Frau und dem Schwiegervater in einem Wohnhaus in Wilhelmshorst (Landkreis Potsdam-Mittelmark). Laut Staatsanwaltschaft stellte der Angeklagte keine adäquate Pflege für beide bereit. Die beiden seien höchstgradig pflegebedürftig gewesen, konnten kaum allein den Toilettengang bewältigen und hätten einer Vollzeitpflege bedurft.

Zu Prozessbeginn äußerte sich der Angeklagte ausführlich über die Lebenssituation vor dem Tod des Schwiegervaters. Die Demenzerkrankung seiner Frau sei eine „Zäsur“ gewesen. Die Frau, die er als seine „Traumfrau“ beschreibt, sei über die Jahre immer mehr zum Pflegefall geworden. Der Verfall dieser einst „unheimlich attraktiven und lebensbejahenden Frau“ wurde immer sichtbarer. Ebenso wurde der Zustand ihres Vaters immer schlechter. „Ich war mit meinem Latein am Ende“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er habe den Haushalt geschmissen, geputzt, gekocht und die beiden nach eigener Aussage aufopferungsvoll gepflegt. 

2025 Zustand verschlechtert sich

2025 habe er erlebt, wie seine Frau jegliches Gefühl für körperliche Hygiene verlor. Sie habe ihren Kot aus der Toilette geholt und diesen im Badezimmer verteilt. So schilderte es der Angeklagte. Er sei an einem Punkt gewesen, wo er sein „Versprechen“, sie angemessen zu pflegen, nicht mehr aufrechterhalten konnte. „Es wurden Dinge gemacht, die man nicht mit Logik erklären kann.“ Aber er habe versprochen, mich zu kümmern und sie nicht wegzugeben. „Es gab oft genug Momente, wo ich verzweifelt bin.“ 

Sein Ventil war das „Schreien, das Herausbrüllen“. „In meinen 52 Jahren war ich an keiner Schulhofschlägerei beteiligt.“ Und auch in dieser Situation sei es ihm nicht in den Sinn gekommen, körperliche Gewalt auszuüben. Dennoch wollte er sich um einen Pflegedienst und einen Betreuungsplatz bemühen. „Ich schaffe es mental nicht mehr.“

Angeklagter: Niemanden Gewalt angetan

Als er nach einem Geschäftstermin wieder zurück in die gemeinsame Wohnung kam, fand er den Schwiegervater im Wohnzimmer vor. „Blut war wenig zu sehen. Am Sessel war etwas Blut.“ Er habe sich nicht erklären können, was passiert sei und dachte zunächst, der alte Mann sei gestürzt und rief den Notruf. Beim Warten auf den Notruf habe er etwas aufgeräumt, an seinem Schwiegervater aber nichts angefasst. Als der 92-Jährige von den Rettungskräften umgedreht wurde und er dessen Gesicht sah, habe er Zweifel bekommen, dass es ein Sturz gewesen sei. Er ließ durchblicken, dass er glaube, dass seine Frau ihm die Verletzungen zugefügt habe.

Tage später wird ein Haftbefehl wegen des Verdacht des Mordes gegen den Angeklagten erlassen. „Mir ist der Boden unter den Füßen weggesackt“, sagte er vor Gericht. Und dann ging es ins Gefängnis. Er sei froh, dass nach rund acht Monaten Untersuchungshaft nun endlich die Möglichkeit bestehe, den Fall aufzuklären. „Ich habe meiner Frau und meinem Schwiegervater zu keinem Zeitpunkt körperliche Gewalt angetan“, sagte er zum Abschluss seiner Ausführungen. Er habe seinen Schwiegervater nicht getötet oder ermordet.

Für den Prozess sind insgesamt 15 Prozesstage angesetzt. Dem Mann wird neben der Tötung des Schwiegervaters auch Gewalt gegen die eigene Frau vorgeworfen. Er soll zudem bei der Jobsuche vorgegeben haben, einen Doktortitel zu besitzen.







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