Justiz: Mann in Flüchtlingsunterkunft erstochen: Prozessstart
Ein Streit in einer Flüchtlingsunterkunft in Hessisch Lichtenau endet tödlich. Nun muss das Landgericht Kassel klären, ob der Angeklagte schuldunfähig ist.
Weil er einen 27 Jahre alten Mann in einer Flüchtlingsunterkunft in Hessisch Lichtenau (Werra-Meißner-Kreis) erstochen haben soll, steht ab Mittwoch (9.00 Uhr) ein 24-Jähriger jetzt wegen Mordes aus Heimtücke vor dem Landgericht Kassel. Ein Streit zwischen den beiden Männern aus Afghanistan soll Ende März eskaliert sein.
Der Angeklagte soll mit einem Messer auf sein Opfer eingestochen haben. Der Mann versuchte nach den Erkenntnissen der Ermittler, vor seinem Peiniger zu fliehen. Draußen soll der Angreifer aber noch etliche Male auf ihn eingestochen haben.
Paranoide Schizophrenie diagnostiziert
Bei dem Beschuldigten, der vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, wurde laut Staatsanwaltschaft im Rahmen eines psychiatrischen Gutachtens eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Er habe die Tat daher wahrscheinlich im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen, hieß es. Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts müsse daher im Rahmen des Sicherungsverfahrens prüfen, ob die Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen.
In dem Verfahren sind bis Ende Oktober zunächst drei weitere Verhandlungstermine angesetzt.
