Die Bundesnetzagentur will für Solarbesitzer ab 2029 eine neue Netzgebühr einführen. Doch der Widerstand dagegen ist massiv – und wird lauter. Eine Gruppe von elf Verbänden lehnt die von der Bundesnetzagentur geplante Gebühr für Besitzer von Solaranlagen strikt ab und fordert eine Alternative. In einem Verbändeappell nennen sie die geplante Mehrbelastung von bis zu 165 Euro im Jahr "weder sachgerecht noch angemessen" und warnen davor, dass der Ausbau von Solaranlagen dadurch ausgebremst werde. "Das Problem verschärft sich noch durch die von der Bundesregierung geplanten Einschnitte bei der Solarstromförderung", heißt es in dem Appell, den unter anderem der Verband der Gebäudewirtschaft GdW, der Solarverband BSW-Solar und der Eigentümerverband Haus & Grund unterzeichnet haben. Damit beziehen sich die Verbände auf den Plan der Bundesregierung , die Einspeisevergütung für Solaranlagen ab 2027 zu reduzieren und dann 2030 komplett abzuschaffen. Solarbesitzer sollen mehr zahlen: "Prosumer-Aufschlag" ab 2029 Hintergrund ist eine Reform der Netzentgelte, die gerade in der Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur vorangetrieben wird. Die Netzentgeltreform soll ab 2029 greifen und neue Regeln für die Erhebung von Netzentgelten in einem veränderten Stromsystem aufstellen. Unter anderem ist dabei vorgesehen, den Grundpreis auf Strom, den alle Verbraucher bezahlen, für sogenannte Prosumer zu erhöhen . Prosumer ist ein Kofferwort aus den zwei englischen Begriffen "consumer" (=Verbraucher) und "producer" (=Erzeuger) und beschreibt Haushalte, die sowohl Strom aus dem Netz beziehen als auch einspeisen. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur handelt es sich bei der neuen Gebühr – die "Prosumer-Aufschlag" heißen soll – um ein Gebot der Fairness. Denn wer eine Solaranlage besitzt, kann sich in den Sonnenmonaten fast ganz aus dem Stromnetz zurückziehen. Das hat aber Nachteile für die Allgemeinheit: Denn dadurch bezahlen Solarbesitzer weniger Netzentgelte, die Teil des Arbeitspreises beim Strom sind. Die Netzentgelte decken die Kosten für den Ausbau der Stromnetze ab. Wegen der Energiewende steigen diese Kosten in den nächsten Jahren massiv an – auch weil viele Menschen eine Solaranlage auf dem Dach haben. Solarbranche fordert stattdessen Einspeiseentgelt Den Plan verteidigte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur , am Donnerstag auch bei einer Podiumsdiskussion auf der deutschen Wärmekonferenz, die von der Heizungsindustrie ausgerichtet wurde. "Von April bis Oktober erzeugen Solarbesitzer ihren eigenen Strom. Aber ab Oktober wollen sie wieder den Strom aus dem Netz beziehen – für dessen Instandhaltung aber andere bezahlen", so Müller. "Das ist nicht gerecht, vor allem nicht im derzeitigen Ausmaß." Die Reform der Netzentgelte ist noch nicht final beschlossen. Im September endete dazu die Konsultationsphase, in der sich Betroffene zu Wort melden durften. Nach Angaben von Müller habe man zum "Prosumer-Aufschlag " besonders viele Zuschriften erhalten. "Wir werden jetzt unemotional bewerten, ob der Plan passgenau ist", kündigte er an. Anfang 2027 soll die Reform dann abgeschlossen werden. Die Verbände fordern in ihrem Appell, den "Prosumer-Aufschlag" zu streichen und stattdessen, als "Ultima Ratio", ein Einspeisekapazitätsentgelt zu erheben, sollte es wirklich nötig sein. "Neue Anlagen würden entsprechend ihrer vereinbarten Netzanschlussleistung für die Erzeugungsanlage einen jährlichen Netzbeitrag leisten", so der Vorschlag. Damit würden Solarbesitzer nur so viel bezahlen, wie sie wirklich einspeisen, entsprechend ihrer Kapazität. Außerdem fordern die Verbände, dass dieses Entgelt nur für neue Anlagen gelten soll und nicht, wie von der Bundesnetzagentur vorgeschlagen, pauschal für alle Solaranlagen. Solarverband: PV-Besitzer sollten nicht bestraft werden Letzteres könnte nach Ansicht des Solarverbands verfassungsrechtlich problematisch sein. Denn für bestehende Anlagen gilt ein verfassungsrechtlicher Vertrauensschutz, der gewährleisten soll, dass Eigentümer nicht plötzlich mit neuen Rechtsvorgaben belastet werden. Der Verband sieht auch europarechtliche Verstöße. "Wer in eine eigene Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, darf dafür nicht mit zusätzlichen Gebühren bestraft werden. Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark das Stromnetz tatsächlich beansprucht wird – und nicht daran, ob jemand Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt", fasst es Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands BSW-Solar, zusammen.