BGH-Entscheidung: Krankenversicherung muss keine Eizellspende im Ausland bezahlen
Die künstliche Befruchtung mithilfe von Eizell-Spendern ist in Deutschland verboten, nicht aber im umliegenden Ausland. Für eine Behandlung muss die Private Krankenversicherung nicht aufkommen, wie heute der BGH in Karlsruhe entschied.
