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Buwog: Generalprokuratur weitgehend für Urteilsbestätigungen
WIEN. An den im Dezember 2020 vom Wiener Landesgericht für Strafsachen über Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere prominente Angeklagte gesprochenen Urteilen im so genannten Buwog-Prozess ist nach Einschätzung der Generalprokuratur in den zentralen Punkten nicht zu rütteln.