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Август
2020

Weinheim: Die Nachverdichtung in der Hauptstraße 33 kommt wohl

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		Weinheim:  Die Nachverdichtung in der Hauptstraße 33 kommt wohl

Von Philipp Weber

Weinheim. Volker Krammer ist bis heute nicht einverstanden; seinen Einspruch hat er aber zurückgezogen – so wie andere Anlieger vor ihm. Er ist einer der Anwohner des Anwesens in der Hauptstraße 33, dessen Garten mit einem Mehrparteienwohnhaus überbaut werden soll. Das Regierungspräsidium in Karlsruhe habe ihm mitgeteilt, dass es die Einschätzungen der Stadt Weinheim teile, so Krammer. Sein Einspruch werde als aussichtslos eingeordnet, eine weitere Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde käme ihn teuer zu stehen – vom weiteren Rechtsweg gar nicht erst zu reden.

Es war eine schwere Entscheidung, mit der er hadert: "Wir haben zu früh aufgegeben. Der eigentliche Skandal ist, dass sich die Entscheidungsträger der Stadt über den eindeutig negativen Bescheid des Landesamtes für Denkmalschutz zugunsten des möglichen Investors hinweggesetzt haben." Das sagt er wieder und wieder, belegt seine Aussagen mit Zitaten und Berechnungen. Die RNZ hat ihn und weitere Anwohner getroffen, darunter die Familie Schumacher, mit der Andreas Möllers in Verbindung steht. Die Familie führt beim Vorort-Termin in der nördlichen Innenstadt in ihren Garten, den das neue Anwesen mindestens verschatten würde.

Die Anwohner fühlten sich als "Opfer bürokratischer Abläufe" – und sind von der Stadt Weinheim enttäuscht. Der Verwaltung und weiten Teilen des Gemeinderats attestieren sie einen Mangel an Gestaltungswillen. Außerdem teilen sie nicht die gängige Auffassung, laut der sich der geplante Neubau unter anderem nach Art und Maß in die Umgebung einfügt. Dies ist hier die Voraussetzung. Einen Bebauungsplan gibt es nicht, daher auch der Vorwurf in Sachen Gestaltungswille. Zudem befürchten die Anwohner, dass ein Präjudiz geschaffen wird. Immerhin sind andere Gärten in dem Viertel noch grün, Baumwipfel recken sich hier gen Himmel.

Konkret geplant ist nach Auskunft des städtischen Amtes für Baurecht und Denkmalschutz, den Altbau in der Hauptstraße 33 zu sanieren – denkmalgerecht, versteht sich. In dem sanierten Altbau sind vier Wohnungen vorgesehen. Ein Nebengebäude, das heute angrenzt, würde der Zufahrt für eine Tiefgarage weichen. Dem Altbau gegenüber – im Garten – ist der umstrittene Neubau geplant. Hier entstehen fünf Wohnungen, deren Vermarktung die Sanierung der alten Bausubstanz erst rentierlich machen dürfte.

"Für das Bauvorhaben werden neun Stellplätze nachgewiesen", teilt das Amt mit. Vier davon in der geplanten Tiefgarage, fünf im Außengelände. Das ist ein Stellplatz pro Wohnung, mehr schreibe die Landesbauordnung nicht vor. Auf Anfrage gibt die Behörde den Stand des Verfahrens wieder: Für die Bebauung des Gartens sei im Dezember 2019 ein Bauvorbescheid erteilt worden.

Die zuvor gestellten Fragen der Gebäudeplaner hätten sich unter anderem auf die Höhe des Gebäudes, die Stellplätze, die Zufahrt zur Tiefgarage, die Form des Dachs und die geplante Grundfläche bezogen: "Der Bauvorbescheid dient der Vorabklärung einzelner Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens und ist vorweggenommener Aspekt des feststellenden Teils der Baugenehmigung." Der Bauvorbescheid sei rechtskräftig. Klar: Der Widerspruch wurde ja zurückgezogen. "Ein Bauantrag wurde bislang nicht gestellt", hieß es zuletzt.

Schumacher, Krammer und Möllers stellen klar, dass sie nichts gegen Nachverdichtungen haben. Sie sehen aber keinen Sinn darin, profitorientierten Architekten und Bauingenieuren jedes Mal das Maximum zuzugestehen. Der Neubau werde höher, massiver und – durch terrassenartige Balkone – wohl auch wuchtiger, als es vorliegende Zeichnungen vermitteln, sagen sie. Irritationen verursacht zudem, dass im Bauplan die Balkone nicht zur östlichen Seite hin eingezeichnet sind, nur im Grundriss. Die Schumachers wissen nun nicht, wo die Balkone auf "ihrer" Seite hinkommen und befürchten eine große Wertminderung ihres Anwesens, da ihr Gärtchen von den Balkonen der Grenzbebauung aus einsehbar wäre.

Und: Einer ihrer Verwandten hätte schon vor Jahren Interesse an dem Gartengrundstück in der Hauptstraße 33 gezeigt, betont die Familie. Die damalige Amtsleitung hätte den Plänen aber eine Absage erteilt. Damals habe es sich nur um einen bescheidenen Bungalow gedreht, erinnern sich alle. Mit derartigen Plänen habe hier niemand Probleme. Im Gegenteil: Es bestehe sogar Interesse – und zwar innerhalb der gewachsenen Nachbarschaft. Überhaupt ist unter den Anliegern der Eindruck entstanden, dass denkmalschutzrechtliche Bedenken – selbst wenn sie, wie Krammer eingangs argumentiert, vom Landesdenkmalamt kommen – zunehmend beiseitegeschoben werden.

"Es sind Argumente unter den Teppich gekehrt worden, die aus meiner Sicht klare K.-o.-Kriterien darstellen", empört sich Krammer. Die Anwohner bezweifeln, dass neun Stellplätze reichen. In vielen Familien gibt es zwei Autos. Und eng ist es in der nördlichen Innenstadt – der historischen Keimzelle Weinheims – eh schon.

Würde ein Bebauungsplan Klarheit schaffen, Strukturen erhalten – und doch ein gewisses Maß an Nachverdichtung ermöglichen? Die Stadtverwaltung sieht das skeptisch: "Der Eingriff in bestehende Baurechte im Innenbereich, mit dem Ziel, diese zu reduzieren, ist rechtlich immer schwierig", sagen die Fachleute. Wenn der Staat in die Rechte der Haus- und Grundstückseigentümer eingreift, müsse er dies rechtfertigen – zum Beispiel mit städtebaulichen Anliegen. Schließlich gibt es ja auch Gebäude- und Garteneigentümer, die ihren Besitz entwickeln wollen – etwa weil sie gar nicht mehr in der Stadt leben.

Mit dem Argument Städtebau ziehe man schnell den Kürzeren, zumal der Gesetzgeber Nachverdichtungen im Innenbereich wünsche, so die Weinheimer Baurechtler. Denn auch die Alternative sei strittig: Maßnahmen der Außenentwicklung, also Versiegelungsmaßnahmen. Außerdem gebe es in der nördlichen Innenstadt durchaus auch Eigentümer, die entsprechenden Baurechte genutzt hätten. Womit auch noch das Stichwort "Gleichbehandlung" ins Spiel kommt.

Die Anlieger wollen das so nicht stehen lassen: "Die Stadt Weinheim wirbt mit Schönheit", sagt Möllers. Die gebe es auch abseits von Marktplatz, Schlosspark und Hermannshof. Sofern man politisch gewillt sei, sie zu erhalten. Die Anwohner haben längst Kontakt zu den Ratsfraktionen gesucht. Elisabeth Kramer (GAL) kam vorbei. Darüber hinaus habe es ein wohlwollendes Gespräch mit Michael Lehner gegeben, damals Sprecher der Weinheimer Liste. Versteckt habe die Nachbarschaft die Schönheit ihres Viertels nie, betont Krammer. Zum Fest der offenen Höfe seien – der Name sagt es schon – weite Teile der Anwesen Jahr für Jahr geöffnet. Die Stadt bewirbt das Fest: in coronafreien Zeiten ebenfalls Jahr für Jahr.





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