Kommentar zum verschärften Kirchenrecht: Eine Selbstverständlichkeit
Dass Kindesmissbrauch im kanonischen Recht nun als schwere Straftat geführt wird, ist kein historischer Erfolg, sondern überfällig, meint Jörg Seisselberg. Nun gelte es, nicht auf halber Strecke stehenzubleiben. mehr