Kirche: Arbeitszeitverkürzung fix, aber kein echter Kollektivvertrag
Rund zwei Jahre wurde zwischen Finanzkammer der Erzdiözese und Betriebsrat verhandelt. Herausgekommen ist eine Dienst- und Bezugsordnung mit vielen Zulagen. Ein echter Kollektivvertrag, bei dem die Arbeitnehmerseite auch ein Vetorecht gehabt hätte, wurde aber vom Dienstgeber abgelehnt.