Keine Häftlingsbesuche bis 12. Dezember möglich
Der am kommenden Montag in Kraft tretende bundesweite Lockdown hat auch Auswirkungen auf den Strafvollzug. Wie das Justizministerium am Freitagabend mitteilte, können in den Justizanstalten Insassen vorerst bis 12. Dezember keinen Besuch mehr empfangen. „Zur Aufrechterhaltung der Kontaktmöglichkeit zu Angehörigen werden aber Telefonie und Videotelefonie verstärkt angeboten werden“, gab Ressortmediensprecherin Christina Ratz bekannt.