Handel: Wo man den Nachweis bereithalten muss
0
Ab Dienstag gibt es im Handel verpflichtende 2G-Kontrollen. Die Verordnung wurde am Montagabend veröffentlicht. Es bleibt dabei: Einzelhändler sind verpflichtet, von Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen. Eine Kontrolle ist ehestmöglich im Eingangsbereich, aber spätestens beim Erwerb von Waren an der Kassa durchzuführen. Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben.