NRW: Gesundheitsämter können verkürzte Quarantäne schon anwenden
In Einzelfällen können die Gesundheitsämter in NRW die verkürzten Quarantäneregelungen ab jetzt anwenden. Geboosterte Kontaktpersonen müssen demnach nicht mehr in Quarantäne. Die dazugehörige Verordnung steht jedoch noch aus.