Immer mehr Lehrpersonen unterbrechen ihre Karenz
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Lehrpersonen dürfen - wie berichtet - ihre Karenz im Juli und August unterbrechen, in diesen Ferienmonaten „arbeiten“ und das volle Gehalt beziehen. Ihr Partner ist währenddessen offiziell für den Nachwuchs zuständig und bezieht das Kinderbetreuungsgeld. Eine Gesetzeslage, die auch in Tirol genutzt wird. Wie viele das von 2014 bis 2021 tatsächlich im Detail waren, liegt nun vor.