Neue Corona-Verordnung ab 03.02.2022 – Aktuell gilt 3 G –
Von Werner Nickel In der letzten Mail hatten wir angekündigt, uns wieder zu melden, falls es verlässliche ‘Corona-Neuigkeiten’ gibt. Das ist nun der Fall, denn die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist seit gestern veröffentlicht und in Kraft. Hier die für uns und Sie wichtigste Information: In der Verordnung wurde das OVG-Urteil in § 8 […]
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Von Werner Nickel
In der letzten Mail hatten wir angekündigt, uns wieder zu melden, falls es verlässliche ‘Corona-Neuigkeiten’ gibt. Das ist nun der Fall, denn die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist seit gestern veröffentlicht und in Kraft.
Hier die für uns und Sie wichtigste Information:
In der Verordnung wurde das OVG-Urteil in § 8 b Abs. 5 Satz 5 entsprechend als Ausnahmetatbestand berücksichtigt. Bei der Sportausübung unter freiem Himmel in den Warnstufen 2 und 3 genügt zukünftig für eine Person, die eine Sportanlage unter freiem Himmel zur Ausübung des Individualsports nutzen will, die Vorlage eines Impf- oder eines Genesenennachweises oder eines Nachweises über eine negative Testung, also die 3G-Regelung.
Was bedeutet das:
Ab sofort müssen Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene Golferinnen und Golfer vor dem Start der Runde auf unserem Golfplatz einen aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Bürgertest vorlegen.
Wie läuft das in der Praxis ab?
Die betroffenen Golferinnen und Golfer können ihren negativen Test entweder
a.) digital an die info@golfclub-schaumburg.de senden – auch z.B. den Screenshot von ihrem Handy, wenn sie sich das Testergebnis dorthin haben senden lassen, oder
b.) den Ausdruck des Testergebnisses physisch – ebenfalls vor Beginn der Runde – in den Briefkasten am Sekretariat einwerfen
Wir hoffen auf die strikte Einhaltung dieser Regeln und – wieder einmal – auf Ihr Verständnis. Eine Prognose über den Zeitpunkt der nächsten ‘Corona-Mail’ ersparen wir uns an der Stelle jetzt einmal.
Mit sportlichen Grüßen
Ihr Präsidium
P.S.: Die Einreichung eines Impfnachweises ist natürlich weiterhin jederzeit möglich und gewünscht und vereinfacht Vieles für alle Beteiligten.
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