Für das Golfspiel gilt wieder 3 G
Liebe Mitglieder und Gäste!
Das Land NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft gesetzt, die auch für den Golfsport Änderungen zur Folge hat.
Gemäß dieser neuen Verordnung gilt für das Golfspielen ab sofort wieder die 3G-Regelung (vgl. § 4 Satz 1 Nr. 10 CoronaSchVo). Neben den Geimpften und Genesenen dürfen laut Verordnung also auch Getestete wieder ihrer Sportart nachgehen.
Hierbei gelten jedoch Kontaktbeschränkungen für getestete Personen gemäß § 6 Satz 1 Nummer 1-3 der Coronaschutzverordnung.
Die besagt, dass nicht immunisierte Personen im öffentlichen und privaten Raum aus privaten Gründen mit anderen Personen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zusammentreffen dürfen:
- Innerhalb des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung.
- Über den eigenen Hausstand hinaus mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand.
- Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Natürlich ist vorausgesetzt, dass Sie vor der Runde den Nachweis eines negativen Tests im Sekretariat oder dem Golfshop vorweisen.
Ihr Golfclub Wasserburg Anholt