Messerattacke auf Gärtner war kein Mordversuch
Ein 69-jähriger ist am Dienstag im Landesgericht Ried zu fünf Jahren Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Er soll auf einen Gärtnereibesitzer, der ihn bei einem Einbruch ertappt hatte, eingestochen haben. Einen Mordversuch - wie angeklagt - sahen die Geschworenen nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.