Update der Coronaschutzverordnung
Gemäß der ab dem 03.04.2022 gültigen neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW haben sich für den Sport die nachfolgenden Änderungen/Lockerungen ergeben:
- keine Maskenpflicht mehr
- keine Zugangskontrollen mehr
- Sportbetrieb Indoor und Outdoor ohne Beschrännkungen möglich
Wir appelieren trotzdem an alle Sportler weiterhin Abstände einzuhalten und die nötige Vorsicht walten zu lassen, sodass das Ansteckungsrisiko so klein wie möglich gehalten wird.