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Июнь
2022

Ticketbörsen: Viagogo, Ticketbande und Co.: Was Käufer beachten müssen und welche Rechte sie haben

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Ticketbörsen: Viagogo, Ticketbande und Co.: Was Käufer beachten müssen und welche Rechte sie haben

Ticketbörsen wie Viagogo werben mit Eintrittskarten für längst ausverkaufte Konzerte. Verbraucherschützer warnen vor den Portalen. Ist es eine gute Idee, dort zu bestellen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Zwei Jahre lang war es sehr ruhig in den Konzerthallen und Stadien der Republik. Jetzt, wo die meisten Corona-Beschränkungen Geschichte sind, wächst auch die Lust auf Konzerte wieder. Viele Künstlerinnen und Künstler mussten ihre angekündigten Tourneen Corona-bedingt verschieben. Aktuell stehen viele Nachholtermine an, doch wer spontan Tickets für Künstler wie Rammstein, Harry Styles oder Die Toten Hosen sucht, wird häufig in die Röhre schauen. Einige Tourneen waren schon 2019 angekündigt und sind seitdem ausverkauft. Abhilfe scheinen da sogenannte Ticketbörsen zu schaffen. Denn selbst wenn im offiziellen Vorverkauf schon längst keine Tickets mehr verfügbar sind, auf Internetplattformen wie Viagogo, Ticketbande oder anderen existiert das Wort "ausverkauft" praktisch nicht. 

Viagogo, Ticketbande und Co.: Das müssen Käufer auf Ticketbörsen beachten

Selbst kurz vor den Konzertterminen werben die Anbieter noch damit, Karten für die Events zu verkaufen. Die Verlockung ist groß, doch noch eine begehrte Karte zu ergattern. Allerdings warnen Verbraucherschützer vor dem Ticketkauf auf diesen Plattformen ausdrücklich. 

Tatjana Halm ist Rechtsanwältin und als Referatsleiterin des Bereichs Markt und Recht für die Verbraucherzentrale Bayern tätig. Sie hat mehr als einmal von schlechten Erfahrungen ihrer Klienten mit Viagogo und Co. gehört, erklärt sie im Gespräch mit dem stern. Preise sind oftmals überhöht, teilweise kommen die Tickets nicht rechtzeitig oder gar nicht bei den Kunden an. Dennoch fallen viele Menschen auf die Ticketbörsen herein.

Das Problem bei diesen Börsen sei zunächst die Aufmachung der Websites, so Halm. Sie suggerierten einen seriösen Anschein und seien fast wie offizielle Ticket-Verkaufsportale aufgebaut. Lizensiert sind sie allerdings nicht. 

Halm sieht hierin gleich mehrere Probleme: "Zunächst gibt es ein großes Problem mit der Intransparenz der Portale. Sie sind oftmals bei Google-Suchen sehr weit oben gelistet und wirken deshalb seriös. Ein Kaufvertrag kommt allerdings nicht mit den Ticketbörsen selbst zustande, sondern oft mit einem privaten Verkäufer, der anonym bleibt."

Die Ticketbörsen treten also auf dem Papier nur als Vermittler zwischen privaten Käufern und Verkäufern auf, auch wenn sie den Anschein erwecken, man würde Tickets direkt bei ihnen bestellen. Genau genommen bezahlen die Kunden also für das Versprechen der Ticketbörse, über einen privaten Verkäufer noch rechtzeitig ein Ticket zu besorgen. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht, auch wenn einige Portale noch immer mit einer solchen werben. Im schlechtesten Fall bezahlt der Käufer also eine Menge Geld und steht am Ende ohne Tickets da.

Zudem würden die potentiellen Kunden auf der Seite unter Druck gesetzt werden, indem suggeriert werde, man müsse sich jetzt schnell für einen Kauf entscheiden, da nur noch wenige Tickets verfügbar seien. "Oftmals stimmt das gar nicht", erklärt Halm. 

Wer seine Rechnung nicht zahlt, riskiert einen Rechtsstreit

Auf Rechnungen sind häufig keine Telefonnummern angegeben, wodurch die Kontaktaufnahme umso schwieriger wird, sollte es Probleme mit der Bestellung geben. Wer erst einmal den "Bezahlen-Button" geklickt hat, scheint den Unternehmen ausgeliefert zu sein. Denn ein Widerrufsrecht gibt es beim Kauf von Eintrittskarten nicht. "Gekauft ist gekauft", so Halm. "Wer Tickets bestellt hat, ist zunächst auch zur Zahlung verpflichtet. Voraussetzung ist aber, dass die Tickets auch zugeschickt werden und verwendet werden können." Sollte dies nicht der Fall sein, kann man vom Kauf zurücktreten und die Zahlung verweigern. 

Wer erst im Nachhinein bemerkt, dass die Plattformen gar nicht die offiziellen Vorverkaufsstellen sind und mit dem Gedanken spielt, die Rechnung nicht zu bezahlen, könnte bald mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert sein. Klagen gegen Kunden, die ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, gehören zum Geschäftsmodell der Portale. "Diese Unternehmen leiten in diesen Fällen rechtliche Schritte ein", erklärt Halm.

Die Ticketbörsen rechtlich in die Finger zu bekommen ist dabei überaus schwierig. Die meisten der Angebote haben ihren Sitz in der Schweiz – und das aus gutem Grund, weiß Halm: "Die Rechtsdurchsetzung ist in solchen Fällen sehr schwierig. Viagogo beispielsweise hatte früher seinen Sitz in Großbritannien. Da der Staat aber massiv gegen das Unternehmen vorging, zog es in die Schweiz um." Hier sei es schwierig, Urteile zu bekommen; die Verfahren würden sich oftmals in die Länge ziehen, sagt Halm.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Sind Ticketbörsen offizielle Vorverkaufsportale?

Nein. Ticketbörsen wie Viagogo, Ticketbande oder ähnliche treten als Vermittler für private Verkäufe von Tickets auf – auch wenn sie wie ein Ticketportal aussehen.

Sind Ticketbörsen illegal?

Jein. Rechtlich gesehen gibt es kein Verbot, Tickets weiterzuverkaufen. Allerdings untersagen die Veranstalter oft einen nicht regulierten Zweitmarkt für ihre Tickets. Ticketbörsen befinden sich hier in einer Grauzone.

Ich habe festgestellt, dass die Tickets, die ich auf einer Ticketbörse gekauft habe, deutlich teurer sind als im offiziellen Vorverkauf. Kann ich dagegen vorgehen?

Grundsätzlich ja. Wer Tickets zu überzogenen Preisen auf dem Zweitmarkt anbietet, kann sich einer Kundentäuschung strafbar machen. Eine Klage gegen eine Ticketbörse hat allerdings wenig Erfolgschancen. Künftig sollen Ticketbörsen dazu verpflichtet werden, den Originalpreis der Tickets, den sie anbieten, auszuzeichnen.

Ich habe im Nachhinein festgestellt, dass ich Tickets statt im offiziellen Vorverkauf auf einer Ticketbörse gekauft habe. Muss ich sie trotzdem bezahlen?

Ja. Wer Tickets bestellt, ist auch zur Zahlung verpflichtet. Unabhängig davon, ob die Karten auf einer offiziellen Vorverkaufsseite oder auf einer Ticketbörse bestellt wurden. Wer nicht bezahlt, riskiert einen Rechtsstreit mit dem jeweiligen Unternehmen.

Ich habe Tickets auf einer Ticketbörse gekauft, aber nicht bezahlt. Nun habe ich eine Mahnung bekommen, in der mit rechtlichen Schritten gedroht wird, sollte ich nicht zahlen. Was soll ich tun?

So schwer es ist: bezahlen. Klagen gegen Kunden, die ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, gehören zum Geschäftsmodell der Ticketbörsen und sind nicht selten.

Ich habe Tickets auf einer Ticketbörse gekauft, aber nicht bekommen. Was kann ich tun?

Rechtlich können Kunden in einem solchen Fall vom Kauf zurücktreten und die Zahlung verweigern. Praktisch kann man sich an die Ticketbörsen wenden, die teilweise auch aktiv werden und den Vertrag rückabwickeln. In manchen Fällen wird in den Geschäftsbedingungen allerdings erwähnt, dass in einem solchen Fall nur ein Teil der Zahlung rückerstattet wird.

Ich würde gerne Karten für eine Veranstaltung kaufen, die schon ausverkauft ist. Tickets gibt es offenbar nur noch auf Ticketbörsen. Sollte ich sie dort kaufen?

Wenn es sich vermeiden lässt: Nein. Der Ticketzweitmarkt ist Veranstaltern und Künstlern schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Viele Bands oder Fußballvereine rufen dazu auf, nicht auf Ticketbörsen zu kaufen. Die Preise sind oftmals überhöht und eine rechtzeitige Zustellung nicht garantiert. Das Risiko trägt der Käufer.

Ich habe auf einer Ticketbörse ein personalisiertes Ticket für eine Veranstaltung gekauft. Der Name auf dem Ticket stimmt dementsprechend nicht mit meinem überein. Berechtigt mich die Karte trotzdem zum Eintritt?

Nein. Personalisierte Tickets sind eine Maßnahme gegen die Ticketbörsen. Auf Konzerten mit personalisierten Tickets wird oftmals akribisch darauf geachtet, dass die Namen auf Ticket und Ausweisdokument übereinstimmen. Tun sie das nicht, hat man keinen Anspruch auf Einlass.

Quelle: Verbraucherzentrale





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